Dr. Christian Ehler MdEP

Gesetzesvorschlag für Forschungsfreiheit in Europa notwendig

Das Europäische Parlament hat heute eine Entschließung zur Förderung der Forschungsfreiheit in der EU verabschiedet. Dazu erklärt Christian Ehler (CDU), forschungspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Berichterstatter des Europaparlaments:

"Die Forschungsfreiheit ist ein Herzstück unseres europäischen Projekts, aber sie wird oft eines der ersten Opfer autoritärer Regime. Europa hat es in den letzten Jahrzehnten versäumt, sie zu schützen. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion hielten wir sie für eine selbstverständliche Norm, aber das ist nicht der Fall. Der jüngste "Academic Freedom Monitor" des Europäischen Parlaments hat gezeigt, dass die Einmischung nationaler Regierungen weiterhin die größte Bedrohung für die Forschungsfreiheit in der Union darstellt.

Wir dürfen es nationalen Regierungen nicht durchgehen lassen, dass sie die Forschungsfreiheit durch Scheindebatten über neue Gefahren aushöhlen. Das europäische Projekt basiert im Kern auf der Idee, dass wir unsere Bürger vor repressiven Regierungen schützen müssen. Das ist die Lehre aus dem 20. Jahrhundert, das ist eine zentrale Verpflichtung für die Union.

Um dies zu erreichen, müssen wir unsere Norm für die Forschungsfreiheit mit einem gesetzlichen Mindeststandard untermauern. Nur so können wir verhindern, dass die politischen Extreme die Forschungsfreiheit weiter aushöhlen können. Das europäische Projekt braucht seine Mitte, um seine Grundwerte zu sichern. Und auch wenn es wichtig ist, sich auf gemeinsame Normen zu stützen, so brauchen sie doch die Kraft des Gesetzes, um allen Versuchen antidemokratischer Kräfte zu widerstehen, sie zu kippen. Aus diesem Grund fordern wir die Europäische Kommission heute auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der den rechtlichen Schutz der Forschungsfreiheit in Europa gewährleistet. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zu den Debatten zur Rechtstaatlichkeit in Europa, da auch europäische Forschungsgelder zu den für Ungarn wegen Rechtstaatsverstößen eingefrorenen Mitteln zählen."