Die europäische Art zu leben ist weltweit einzigartig. Sie ist geprägt durch unsere Werte, Frieden und Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, individuell einklagbare Menschenrechte und Solidarität – das macht uns zu Europäern.
Die europäische Einigung hat Millionen Europäern spürbare Vorteile gebracht. Der europäische Binnenmarkt hat zu Frieden, Freiheit und einem bisher unerreichten Wohlstand in Europa geführt. Wir genießen die Vorteile im Alltag – häufig unbemerkt: Ein nie gekanntes Warenangebot, freier Zugang zu Arbeit und Hochschulen, europaweit anerkannte Abschlüsse, Ergebnisse gemeinsamer Forschung – dies alles ermöglicht und garantiert die EU.
Vielen Eltern fällt es heutzutage schwer, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Die EU fördert die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, um Eltern dabei zu unterstützen, ihren familiären und beruflichen Verpflichtungen nachzukommen, und um gegen das Geschlechtergefälle vorzugehen, das der Wahlfreiheit der Einzelnen im Wege steht.
Nach EU-Recht haben alle Eltern in der EU Anspruch auf eine Mindestelternzeit. Dabei ist ihr Arbeitsplatz für die Dauer der Elternzeit und darüber hinaus gesichert. Vor dem Tätigwerden der EU in diesem Bereich entsprachen die Rechtsvorschriften in einigen Mitgliedstaaten nicht den EU-Normen und mussten daher verbessert werden. Die EU hat das Augenmerk bisher insbesondere auf Normen für den Mutterschutz gelegt, da es das Wohlergehen von Mutter und Kind fördert, wenn Mütter Zeit zuhause mit ihren neugeborenen Babys verbringen können. Außerdem haben alle Elternteile Anspruch auf mindestens vier Monate Elternzeit. Ein Monat davon ist grundsätzlich nicht auf den anderen Elternteil übertragbar.
Derzeit nehmen Männer in weit weniger Fällen Elternzeit in Anspruch als Frauen. Männer mit Kleinkindern stehen häufiger in einem Beschäftigungsverhältnis als kinderlose Männer; bei Frauen hingegen ist es genau umgekehrt. Die EU hat daher drei Ziele ins Auge gefasst: bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Eltern, Ermutigung von Männern, die ihnen zustehende Elternzeit auch in Anspruch zu nehmen und sich an der Betreuung ihrer Kinder zu beteiligen, und Ausweitung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten außerhalb der Familie. Dazu nimmt die EU Rechtsvorschriften an, fördert den Austausch über bewährte Verfahren und bietet lokalen, regionalen und nationalen Projekten finanzielle Hilfe. Einige Initiativen sind jetzt schon ein Erfolg. Mehrere Länder haben die Ziele der EU für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter bereits erreicht; den Ländern, in denen die Umsetzung der Ziele noch aussteht, bietet die EU fortwährend Unterstützung.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/A01
Gehen Sie noch zur Schule? Oder sind Sie vielleicht Vater oder Mutter eines Schulkindes? In der zunehmend digitalisierten Welt verändert sich der Lernprozess von Grund auf: Schulkinder lernen auf immer neuen Wegen. Wenn die Schule ein Hort der Bildung sein will, an dem Schüler ihre Problemlösungskompetenzen, ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit und ihre unternehmerischen Fertigkeiten perfektionieren können, um in einer Welt zu bestehen, die von Vielfalt geprägt ist, muss sie mit der Zeit gehen.
Bis 2020 sollten alle 15-Jährigen grundlegende Fertigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften erwerben, und weniger als 10 % der jungen Menschen in Europa im Alter von 18 bis 24 Jahren sollten die Schule vor Ende der Schulpflicht verlassen. Alle Regierungen in der EU haben diesen Bildungszielen zugestimmt, die den Reformen der Schulsysteme in allen EU-Ländern zugrunde gelegt werden sollen.
Die EU unterstützt die Länder, die sich diese Ziele an die Fahne geheftet haben, durch Projekte wie die Online-Lerngemeinschaft eTwinning. Sie vernetzt 750 000 Lehrkräfte und zwei Millionen Schüler im Rahmen grenzüberschreitender Projekte zur Förderung der Lernmotivation und der Sozialkompetenz. Seit 2014 wurden mit Mitteln aus dem EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung Erasmus+ außerdem 340 000 Schüleraustausche gefördert. 90 % der Teilnehmer sind mit dem Programm zufrieden. Aus ihrer Sicht trägt es vor allem dazu bei, die Sprachkenntnisse zu verbessern und die Fähigkeit zum kritischen Denken auszubauen.
Darüber hinaus fördert die EU Projekte zur Verbesserung des Lebens von Schulkindern mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/M03
Als Drittkulturkinder bezeichnet man Kinder, die in einem Land leben und zur Schule gehen, das nicht das Herkunftsland ihrer Eltern ist. Ihre Heimat ist eher ihre Familie als ein bestimmter Ort. Die meisten Drittkulturkinder sprechen mehrere Sprachen und sind sehr weltoffen. Doch auch sie haben hohe Hürden zu meistern. Gründe können die Globalisierung, die weltweiten Migrationsbewegungen und Staatsangehörigkeitsaspekte sein. Mit ihren Erfahrungen können sie dazu beitragen, hier neue Lösungsansätze zu finden.
Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, Drittkulturkindern bei der Ausbildung einer gesamteuropäischen und auf gemeinsamen Werten beruhenden Identität zu helfen. Sie wirkt darauf hin, dass das schulische Lernumfeld entsprechend gestaltet wird, und sie fördert Schulungen, in denen Lehrkräfte lernen, mit Vielfalt im Klassenzimmer umzugehen.
Das online verfügbare Europäische Toolkit für Schulen enthält praktische Ratschläge zum Thema Inklusion an Schulen. Im Rahmen des EU-Programms für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport „Erasmus+“ können junge Leute an Mobilitäts- und Austauschprogrammen teilnehmen.
Ein wichtiges Thema sind auch Bildungsabschlüsse: Der Europäische Qualifikationsrahmen schafft hier mehr Transparenz. Das macht es Schülern, Studierenden und Lehrkräften leichter, in ein anderes Land umzuziehen. Mit neuen Programmen soll außerdem dafür gesorgt werden, dass die Schulabschlüsse aller in der EU lebenden Kinder von allen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/A15
Als „Cybermobbing“ wird verbale oder psychologische Belästigung bezeichnet, die über elektronische Kommunikationsmittel erfolgt – und zwar meistens wiederholt und überwiegend in den sozialen Medien. Dabei kann es sich beispielsweise um Beleidigungen, Drohungen und Einschüchterung sowie um Gerüchte, Ausschluss, Stalking oder Identitätsdiebstahl handeln. Das Internet bietet den Tätern Anonymität und ein Gefühl der Straffreiheit. Die Auswirkungen auf die Opfer werden dadurch verstärkt, dass die schädlichen Inhalte sofort an ein sehr großes Publikum verbreitet werden. Erwachsene sind zwar ebenfalls von Cybermobbing betroffen, doch das Phänomen tritt alarmierend oft unter Kindern und Jugendlichen auf.
Problematisch ist, dass die Informationen sehr lange im Internet gespeichert werden und manchmal nur schwer gelöscht werden können. Mit den neuen Datenschutzvorschriften der EU wurde das „Recht auf Vergessenwerden“ eingeführt. Die Betroffenen können nun die Löschung ihrer personenbezogenen Daten beantragen.
Um Kinder und Jugendliche zu schützen und ihnen die Kompetenzen und Instrumente für die sichere und verantwortungsvolle Nutzung des Internets an die Hand zu geben, hat die EU eine Strategie für ein besseres Internet für Kinder angenommen. Außerdem kofinanziert sie Safer-Internet-Zentren in allen EU-Ländern (die das paneuropäische Netz Insafe bilden). Jedes nationale Zentrum betreibt eine Notrufnummer, über die Kinder und Jugendliche, die von schädlichen Inhalten oder schädlichem Verhalten im Internet betroffen sind, Beratung und Unterstützung erhalten. Cybermobbing ist der häufigste Grund für die Kontaktaufnahme mit Notrufnummern.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/P05
Wenn Sie zu den 300 Millionen Autofahrern in der EU gehören, ist Ihr Führerschein sicherlich wichtig für Sie. Die EU will den Autofahrern in der EU das Leben vereinfachen und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, indem sichergestellt wird, dass alle Führerscheininhaber sichere Fahrer sind. Dazu wurde der harmonisierte EU-Führerschein eingeführt, der in der gesamten EU (sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen) gültig ist. Er beruht auf der Vereinheitlichung von mehr als 100 verschiedenen Führerscheinmodellen. Seit 2013 entsprechen alle neuen Führerscheine dem neuen Modell, und spätestens 2033 werden alle bestehenden Führerscheine in Papierform durch das EU-Modell ersetzt. Dabei handelt es sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat, die ein Foto und bessere Sicherheitsmerkmale zur Betrugsbekämpfung umfasst. Da die Karte in der gesamten EU anerkannt wird, muss sie beim Umzug in ein anderes EU-Land nicht umgetauscht werden. Ersetzt werden muss der Führerschein nur, wenn er verloren, gestohlen oder beschädigt wurde oder Sie für mehr als zwei Jahre in einem anderen Land leben und einen lebenslang gültigen Führerschein besitzen.
Die EU hat auch Vorschriften über die Äquivalenz zwischen Führerscheinklassen eingeführt und die Gültigkeitsdauer der Führerscheine angeglichen. Daher können die EU-Mitgliedstaaten nun zum Schutz vor Betrug und Manipulation bessere Sicherheitsmerkmale einsetzen. Außerdem hat die EU die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht, indem sie den „stufenweisen Zugang“ (bei dem vor der Nutzung stärkerer Motorräder mit schwächeren Motorrädern Erfahrungen gesammelt werden) und verpflichtende ärztliche Kontrollen für die Verlängerung von Führerscheinen der Klassen C und D (für Fahrer von schweren Nutzfahrzeugen und Bussen) eingeführt hat. Sie hat den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit eingeräumt, regelmäßige ärztliche Kontrollen für Fahrer mit Führerscheinen der Klassen A und B (Autos und Motorräder) einzuführen.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/D04
Die EU stellt die Bürger in den Mittelpunkt ihrer Verkehrspolitik und will, dass alle Fahrgäste – unabhängig davon, wie und wohin sie reisen – gleichbehandelt werden. 2011 hat sie daher ein gemeinsames Paket mit 10 Grundrechten für Fahrgäste im Schienen-, Luft-, Straßen- und Schiffsverkehr verabschiedet.
Wenn Sie viel mit der Bahn reisen, wissen Sie wahrscheinlich, dass seit Dezember 2009 zusätzliche besondere Rechte und Verpflichtungen gelten. Zum Beispiel müssen Bahnreisende vor und während der Fahrt über Verspätungen, Zugangsbedingungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen informiert werden.
Im Fall einer Verspätung von mehr als einer Stunde können Sie zwischen einer (vollständigen oder teilweisen) Erstattung des Fahrpreises, der Fortsetzung der Reise oder einer geänderten Reiseroute zu Ihrem Zielort wählen. Auch Unterstützungsleistungen steht Ihnen zu: Verpflegung, Erfrischungen und – unter bestimmten Umständen – eine Übernachtungsmöglichkeit. Wenn Ihre Fahrkarte nicht erstattet wurde, können Sie für die Verspätung eine Entschädigung in Höhe von 25 bis 50 % erhalten. Im Jahr 2020 veröffentlichte die EU im Zusammenhang mit der Coronakrise Leitlinien für die Auslegung der EU-Passagierrechte. Dabei geht es insbesondere um Informationen, Rückerstattungen und die Fortsetzung der Reise.
Wenn es auf Ihrer Bahnfahrt zu einem Unfall kommt oder ein registriertes Gepäckstück verloren geht oder beschädigt wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Und wenn Sie etwas dringend benötigen, können Sie sich das Geld dafür vorschießen lassen. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Unterstützung auf Bahnhöfen und im Zug. Wenn Sie mit der Ihnen gebotenen Dienstleistung nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde an das Bahnunternehmen richten.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/D06
Gehen Sie gerne spazieren? Beobachten Sie gerne die Natur? Wissen Sie, dass das Natura-2000-Netz mehr als 27 000 Gebiete in ganz Europa umfasst, die nur darauf warten, von Ihnen erforscht zu werden? Natura 2000 umfasst etwa ein Fünftel der Landflächen und Gewässer in Europa und ist somit das weltweit größte Netz von Landschaftsschutzgebieten, die eingerichtet wurden, um die Natur zu schützen und die Artenvielfalt zu erhalten.
Pflanzen, Zugvögel und wilde Tiere kennen keine Landesgrenzen – aus diesem Grund hat die Europäische Union einen Rechtsrahmen geschaffen, der ein gemeinsames Vorgehen ermöglicht. In den wichtigsten Richtlinien – Vögel (1979) und natürliche Lebensräume (1992) – sind Normen und Bestimmungen für den Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume festgelegt, um sie in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen. Die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden sind für die Umsetzung dieser Richtlinien mittels konkreter Bewirtschaftungsmaßnahmen zuständig und werden dabei im Hinblick auf die strategische Ausrichtung und den Austausch bewährter Verfahren von der Europäischen Kommission unterstützt.
Die Natura-2000-Gebiete werden im Rahmen verschiedener Fonds und Programme der EU unterstützt und fördern die Wirtschaft vor Ort, vor allem in ländlichen Gebieten, weil sie Arbeitsplätze schaffen und den Tourismus ankurbeln. Die Europäische Union unterstützt eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, wie sie im Natura-2000-Netz größtenteils betrieben wird, und zahlt Entschädigungen für Schäden, die von bestimmten geschützten Arten, etwa großen Beutegreifern, verursacht werden. Diese Richtlinien haben sich sehr positiv ausgewirkt, und natürlich darf man nicht außer Acht lassen, dass wir mit dem Schutz unseres Naturerbes auch in etwas investieren, das unbezahlbar ist: unsere eigene Gesundheit.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/L08
Die Badegewässer in der EU sind heutzutage viel sauberer als früher. Dass die Unionsbürger nun in immer saubereren Badegebieten an der Küste und im Inland schwimmen können, haben sie den Rechtsvorschriften der EU und der einzelstaatlichen Wasserpolitik zu verdanken, mit denen Gesundheit und Umwelt geschützt werden.
1975 wurden aufgrund von ökologischen und gesundheitlichen Bedenken die ersten Rechtsvorschriften der EU zu Badegewässern erlassen. Darin wurden Mindeststandards für die Qualität von sauberen Badegewässern in ganz Europa festgelegt. Bei der Überarbeitung dieser Bestimmungen im Jahr 2006 wurde ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt, und die Kontrollen wurden vereinfacht.
Den Unionsvorschriften zufolge müssen die Mitgliedstaaten die Qualität der Badegewässer nach klar festgelegten Verfahren überwachen, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen verbessern, der Öffentlichkeit rechtzeitig Informationen bereitstellen und der EU jährlich Bericht erstatten. Die Wasserqualität wird mithilfe von mikrobiologischen Daten bewertet und je nach Verunreinigungsgrad als ausgezeichnet, gut, ausreichend oder mangelhaft eingestuft. Bei mangelhafter Wasserqualität werden vorbeugende Maßnahmen ergriffen (Badeverbot, Schließung des Badeorts, Benachrichtigung der Bevölkerung). Außerdem wird gegen die Verunreinigung und Gefahren für die Gesundheit vorgegangen.
Die meisten Badegewässer in Europa haben 2022 die strengen Wasserqualitätsstandards der Europäischen Union erfüllt. Das geht aus dem jüngsten Jahresbericht über Badegewässer der Europäischen Umweltagentur in Zusammenarbeit mit der Kommission hervor. Fast 86 Prozent der Badegewässer in Europa wiesen eine „ausgezeichnete“ Qualität auf, in Deutschland sind es sogar über 90 Prozent. Das bestätigt den positiven Trend der vergangenen Jahre. Im Jahr 2022 hatten 2.068 Badestellen in Deutschland eine „ausgezeichnete“, 135 eine „gute“ und 36 eine „ausreichende“ Qualität. Nur 0,2 Prozent aller 2.292 bewerteten Badegewässer in Deutschland erfüllten die Mindeststandards nicht.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/K15
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/qualitat-von-europaischen-badegewassern-nach-wie-vor-hoch-deutschland-uber-90-prozent-ausgezeichnet-2023-06-09_de
Wussten Sie, dass europäische Bücherwürmer und Leseratten mehr als eine Stunde pro Tag lesen? Lesen ist beliebt – und allen zugänglich. EU-weit stehen Bücher in tausenden öffentlichen Bibliotheken frei zur Verfügung. Bibliotheken in Europa können sich an der EU-Initiative „Öffentliche Bibliotheken 2030“ beteiligen. Sie soll ein Netz öffentlicher Räume schaffen, in denen Menschen zusammenkommen, lernen und sich engagieren können. Am 27. März 2023 fand der erste Tag der europäischen Autoren statt, der vor allem Schülerinnen und Schüler zum Lesen anregen soll.
Um für die Vielfalt ihrer Sprachen und literarischen Traditionen zu werben und die Leserschaft für Literatur aus anderen Ländern zu begeistern, verleiht die EU seit 2009 den Literaturpreis der Europäischen Union. Außerdem fördert sie die Übersetzung der ausgezeichneten Werke, um sie einem breiteren Publikum näherzubringen.
Die EU stellt Geld zur Verfügung, um belletristische Werke, die in weniger verbreiteten Sprachen geschrieben sind, ins Englische, Französische, Deutsche oder Spanische zu übersetzen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass literarische Werke aus Europa ein neues Publikum in der EU und anderen Teilen der Welt erreichen und dass die Buchbranche wettbewerbsfähiger wird.
Blinde bzw. Seh- und Lesebehinderte brauchen Zugang zu Büchern in besonderen Formaten. Früher bereiteten dabei Urheberrechtsfragen Schwierigkeiten. Heute jedoch sorgt das EU-Recht dafür, dass keine Genehmigung des Urhebers mehr notwendig ist, um diesen Lesern den – ausschließlich für sie bestimmten – Zugang zu Büchern in einem für sie geeigneten Format zu ermöglichen.
Bücher haben erzieherischen, kulturellen und sozialen Wert, können aber teuer sein, vor allem, weil die Kosten für Papier und Energie steigen. Deshalb ermöglicht die EU ihren Mitgliedstaaten, die Mehrwertsteuer sowohl auf gedruckte als auch auf elektronische Bücher bei Bedarf auf 0 % zu senken.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/K08
Wenn Essen Ihre Leidenschaft ist und Sie für traditionelle und regionale Spezialitäten schwärmen, sind Ihnen vielleicht schon einmal die Logos „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) oder „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) aufgefallen. Sie zeigen an, dass die zugehörigen Produkte den Anforderungen einer der Qualitätsregelungen der EU entsprechen. Ihr Ziel: Lebensmittel oder Getränke zu schützen, die typisch für eine bestimmte Gegend sind oder auf einzigartige traditionelle Weise hergestellt werden – und Werbung für sie zu machen. Beispiele gibt es viele: etwa Roquefort, Parmaschinken, Champagner oder Cognac.
Diese Gütesiegel garantieren, dass das Produkt aus einer bestimmten Region stammt oder mit einem besonderen Verfahren hergestellt wurde. Für die Bezeichnung „g.U.“ muss jede Phase der Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung in der entsprechenden Region erfolgen, für die Bezeichnung „g.g.A.“ mindestens eine davon. Ein Produkt mit der Kennzeichnung „g.t.S.“ muss besondere traditionelle Eigenschaften haben, was die Herstellungsweise oder die Inhaltsstoffe betrifft.
Gütesiegel sind wichtig – nicht nur wirtschaftlich, auch kulturell. Die Hersteller erhalten damit ein rechtliches Mittel, um ihre Produkte gegen Nachahmung und Missbrauch in der EU und weltweit zu schützen. Durch den Hinweis auf die geografische Herkunft sorgen Siegel auch dafür, dass Produkte auf dem Markt auffallen. Und nicht zuletzt stehen sie sinnbildlich für den kulturellen Reichtum Europas, seine Vielfalt, Tradition, Kultur und Geografie. All das kann vor Ort Werte schaffen und dazu beitragen, dass in benachteiligten Gebieten Einnahmequellen und Arbeitsplätze entstehen.
Und auch Sie als Verbraucher haben etwas davon: Die Siegel geben Aufschluss über die Herkunft von Produkten und ihre besonderen Qualitätsmerkmale. Halten Sie doch einmal Ausschau danach, und unterstützen Sie – wie die EU – die Hersteller regionaler Lebensmittel und Getränke!
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/E20
Ob Sie ein Pionier bei neuen Landwirtschaftstechniken sind oder einfach glauben, dass Innovation eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung neuer Herausforderungen spielt – die EU kann Ihnen helfen. Es gibt zahlreiche Programme und Finanzierungsmöglichkeiten, mit denen innovative Projekte, z. B. zum biologischen Anbau oder zur Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln oder des Wasserverbrauchs, unterstützt werden. Die EU finanziert solche Projekte im Rahmen ihrer Agrarpolitik und trägt zudem mithilfe ihrer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Vernetzung derer bei, die an innovativen Lösungen interessiert sind.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/O09
In den USA gibt es mehr Männer, die John heißen, als Frauen in hochrangigen Positionen – und Daten zeigen, dass wir diesem Zustand in Europa näher sind, als Sie vielleicht glauben. Obwohl die Zahl der Frauen in Führungspositionen steigt, sind von den Vorstandsmitgliedern in Europas größten börsennotierten Unternehmen nur ein Viertel Frauen – und nur 7,5 % der Geschäftsführer. In den Bereichen Finanzen, Justiz, Medien, Sport, Forschung und Politik sieht es ähnlich aus. Insbesondere Frauen aus der Arbeiterklasse, Angehörige ethnischer Minderheiten oder der LGBTI-Gemeinschaft und Frauen mit Behinderungen sind nur schwach vertreten. Es gibt nicht nur immer weniger Frauen, je höher man geht. Ganze Branchen vom Baugewerbe bis hin zur Informations-und Kommunikationstechnologie, in denen die Bezahlung häufig besser ist, sind nach wie vor stark von Männern dominiert. Dieses Geschlechtergefälle betrifft die Gesellschaft, die Wirtschaft sowie Einzelpersonen.
Die EU fördert Projekte, die Frauen unterstützen, die in männerdominierten Branchen, etwa in der Fischerei, im Verkehrswesen, im Handel, bei der Polizei oder in der Politik arbeiten oder in diesen tätig werden möchten. Des Weiteren setzt sie sich gegen Stereotypen ein, die die Beschäftigungsmöglichkeiten einschränken können, sowie gegen geschlechterbedingte Gefälle beim Gehalt und in Entscheidungspositionen. Gleichstellungspolitik, transparente Auswahlverfahren und flexible Arbeitsregelungen können Frauen dabei helfen, die Hindernisse zu überwinden, die verhindern, dass sie in ihrer Laufbahn vorankommen. Das EU-Recht schützt Frauen bereits vor Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz, enthält Mindeststandards für Urlaub und flexible Arbeitsregelungen und verpflichtet größere Unternehmen, Auskunft über ihre Diversitätspolitik zu geben. Neue EU-Rechtsvorschriften könnten noch weiter gehen und einigen Unternehmen sogar vorschreiben, dass Männer und Frauen zu jeweils mindestens 40 % in den Vorständen vertreten sein müssen.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/B62
In der EU sind etwa zwei Millionen Künstler und Kunstschaffende tätig. Mobilität und Freiräume in der EU sind für diese Zielgruppe besonders wichtig, denn dadurch wird ihre Existenz gesichert. Mobilität ermöglicht es Künstlern, Tänzern, Musikern und Schauspielern ins Ausland zu reisen, um dort ihre Arbeit mit anderen zu teilen und neue Inspirationen zu sammeln. Ein beispielhaftes Projekt der EU im Bereich der Künste ist das „Kreatives Europa“ Programm. Es bietet vielen Künstlern die Möglichkeit eines grenzüberschreitenden Austausches mit anderen Künstlern und die Möglichkeit eine neue Audienz im Ausland zu erlangen. Vor diesem Hintergrund koordiniert die EU die Sozialversicherungsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten, damit die EU-Bürger auch im Ausland versichert sind. Für Künstler, die beruflich reisen wollen ist ein bestimmtes Formular („Formular E“) wichtig, welches, in Kombination mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, die Kommunikation zwischen Sozialversicherungsträgern beschleunigt.
Sie möchten ehrenamtlich im Ausland arbeiten? Dafür gibt es innerhalb der EU zahlreiche Möglichkeiten. Besonders im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps´ können junge Menschen schnell und unkompliziert Zugang zu internationalen Hilfsprojekten erhalten. Welche das sind, erfahren Sie über das europäische Jugendportal. Das Europäische Parlament hat dafür gesorgt, dass für das neue Programm von 2021 bis 2027 insgesamt 1 Mrd. EUR zur Verfügung steht.
Gute Solidaritätsprojekte setzen dort an, wo echter Bedarf besteht: Sie gehen gesellschaftliche Herausforderungen an, stärken Gemeinschaften und vermitteln wertvolle Kenntnisse und Fähigkeiten. Mit dem Solidaritätskorps können sich junge Menschen in einem sicheren und gesunden Umfeld ehrenamtlich engagieren.
Über eine Online-Plattform können die Teilnehmenden ihre Sprachkenntnisse verbessern. Außerdem werden sie zu Themen wie Ethik, Integrität und Sicherheit von Kindern geschult. Sie sind versichert, bekommen ihre Reisekosten erstattet und können bei Bedarf zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen. Freiwillige aus Drittstaaten bekommen darüber hinaus Hilfe bei Fragen zu Visum, Aufenthaltserlaubnis und europäischer Krankenversicherungskarte. Mit dem Youthpass-Zertifikat oder einem entsprechenden Eintrag im Europass-Lebenslauf lassen sich die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Doch auch wenn Sie für eine öffentliche, private oder internationale Organisation tätig sind, können Sie die Website des Korps´ nutzen, um Freiwillige für Ihre Projekte zu gewinnen.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/I02
Mit der Entwicklungspolitik der EU soll die nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern gefördert werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Beseitigung der Armut. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stellen zusammen mehr als die Hälfte der gesamten Entwicklungshilfe auf der Welt bereit und sind somit weltweit der größte Geldgeber: Im Jahr 2021 waren es beispielsweise insgesamt 79,5 Mrd. EUR.
Wenn Sie für eine regierungsunabhängige Organisation im Entwicklungsbereich arbeiten oder ehrenamtlich tätig sind, können Sie selbst und ihre Organisation etliche Programme und Maßnahmen der EU in Anspruch nehmen.
Zum Beispiel können regierungsunabhängige Organisationen Finanzmittel in Form von Zuschüssen und Aufträgen im Rahmen verschiedener Programme und Initiativen für humanitäre Hilfe erhalten. Zuschüsse sind direkte Finanzbeiträge für Organisationen oder für deren Projekte. Aufträge werden indes für die Beschaffung von Dienstleistungen, Lieferungen oder Arbeiten vergeben.
Der Dienst für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Kommission (ECHO) unterstützt regierungsunabhängige Organisationen, internationale Organisationen und Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen, die in vielen Ländern der Welt humanitäre Arbeit leisten. Zudem veröffentlicht der Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI) regelmäßig offene Ausschreibungen.
Das Programm „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ bietet Menschen aus allen Teilen der Europäischen Union verschiedene Möglichkeiten, sich weltweit in humanitären Projekten zu engagieren. Regierungsunabhängige Organisationen können mithilfe von Erasmus+ Anreize für junge Menschen aus der EU schaffen, die an der Teilnahme an Freiwilligenprojekten interessiert sein könnten.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/I11
Die meisten Europäer befürworten zwar gleiche Rechte für lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI), aber Umfragen ergeben, dass Diskriminierung und Belästigung nach wie vor ein ernstes Problem darstellen. Die EU unternimmt Maßnahmen, um dies zu bekämpfen und die Rechte von LGBTI zu fördern.
Gemäß den EU-Verträgen und der EU-Grundrechtecharta ist Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung ausdrücklich verboten. LGBTI haben daher nach Unionsrecht zahlreiche Rechte. Transgender-Personen sind vor Diskriminierungen aufgrund einer Geschlechtsangleichung sowohl am Arbeitsplatz als auch beim Kauf von Waren und Dienstleistungen geschützt. Schwule, lesbische oder bisexuelle Personen werden vor Diskriminierung am Arbeitsplatz durch das Unionsrecht geschützt. Ein vorgeschlagenes neues Gesetz würde die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichten, den Schutz auf Gesundheitsversorgung, Bildung und Zugang zu Wohnraum auszuweiten. Nach Unionsrecht ist gegen Hetze vorzugehen. Außerdem erkennt es an, dass LGBTI, die Opfer von Straftaten sind, möglicherweise besondere Unterstützung benötigen.
In vielen wichtigen Lebensbereichen der Menschen, wie z. B. medizinische Eingriffe für intersexuelle Personen, das Recht auf Eheschließung, Eintragung von Partnerschaften, Adoption von Kindern, Zugang zur medizinisch assistierten Fortpflanzung oder Geschlechtsumwandlung, fallen Entscheidungen in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen, und es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Nach einem Urteil des Gerichtshofs der EU aus dem Jahr 2018 zur Wahrung der Freizügigkeit müssen jedoch alle EU-Mitgliedstaaten, auch diejenigen, die gleichgeschlechtliche Ehen nicht erlauben, zumindest gleichgeschlechtlichen Ehepartnern ein Aufenthaltsrecht gewähren.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/H34
Engagieren Sie sich für das Wohlergehen von landwirtschaftlichen Nutztieren? Seit über 40 Jahren steht die EU in diesem Kampf auf der Seite der Tierschützer.
Täglich werden in der EU 10 Millionen Hühner und 1 Million Schafe, Pferde, Rinder und Schweine geschlachtet. Diese Tiere sind nicht nur eine wichtige Nahrungsquelle, sondern fühlende Wesen, wie auch in den europäischen Verträgen anerkannt ist. In den Verträgen ist gewährleistet, dass Tiere keinen Hunger und keinen Durst leiden dürfen, dass sie vor Misshandlung, Missbrauch und Schmerz geschützt sind und dass sie Anspruch auf ein artgerechtes Leben haben.
Seit der ersten Verordnung aus dem Jahr 1974 über den Schutz von Tieren in Schlachthöfen hat die EU Maßnahmen ergriffen, um das Leben von landwirtschaftlichen Nutztieren zu verbessern. Gleichzeitig wurden für Aktivisten die rechtlichen Instrumente geschaffen, damit sie auf nationaler Ebene für ihr Anliegen eintreten können, falls die europäischen Normen nicht flächendeckend angewandt werden.
Dank der Gesetzgebung der EU haben 360 Millionen Legehennen und 12 Millionen Sauen heute ein besseres Leben: Legebatterien für Hühner und enge Einzelkastenstände für trächtige Sauen sind verboten. Die EU arbeitet auch daran, die Bedingungen für Tiertransporte innerhalb der EU zu verbessern, und fördert diese Einstellung zum Wohlergehen von Tieren bei ihren wichtigsten Handelspartnern.
Die Schlacht ist noch nicht gewonnen. Für die meisten Tierarten, die in landwirtschaftlichen Betrieben gehalten werden, sowie für einige seit langem diskutierte Fragen, etwa die rituelle Schlachtung, gibt es nach wie vor keine gesetzliche Regelung auf EU-Ebene. Das wachsende Interesse an Tierschutz in der Öffentlichkeit, in der Politik und sogar in Wirtschaftskreisen ist ein gutes Zeichen für künftige Ergebnisse. Die neue Plattform der EU zu Tierschutz, die alle interessierten Akteure zusammenbringt, wird es Tierschützern erleichtern, sich Gehör zu verschaffen.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/I09
Wenn Unionsbürger es schaffen, eine Million Unterschriften für eine Initiative zu sammeln, muss die Europäische Kommission die Ausarbeitung von entsprechenden Rechtsvorschriften in Betracht ziehen. Da die Verfahren in der Vergangenheit teils recht kompliziert waren, wurde die Verordnung vereinfacht. So kann das Anfangsdatum des einjährigen Zeitraums für das Sammeln von Unterschriften flexibler gewählt werden, Unionsbürger können Initiativen unabhängig von ihrem Wohnort unterstützen, müssen weniger persönliche Angaben machen und können Initiativen – je nach Mitgliedsstaat – schon mit 16 Jahren unterzeichnen. So bekommen Bürgerinnen und Bürger der Union ein stärkeres Gewicht in ihren persönlichen Anliegen. Derzeit befassen sich die meisten Bürgerinitiativen mit Tier- und Umweltschutzthematiken.
Wenn Sie ein kleines Unternehmen führen, wissen Sie, wie schwierig das sein kann. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wie Bäckereien, Friseure, Floristen und Buchhandlungen, sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft, und die EU unterstützt ihre Entwicklung auf unterschiedliche Weise. Seit 2008 verfolgt die EU bei der Rechtsetzung und Politikgestaltung in diesem Zusammenhang den Grundsatz „Vorfahrt für KMU“. Ziel ist, sie wettbewerbsfähiger zu machen.
Die neue EU-Strategie für KMU, die 2020 auf den Weg gebracht wurde, soll die EU zum attraktivsten Ort für die Gründung und die Entwicklung kleiner Unternehmen machen. Mit dieser Strategie will die EU den Verwaltungsaufwand für KMU-Eigentümer verringern und dafür sorgen, dass sie leichter zu Finanzierungen kommen. Außerdem soll sie ihnen dabei helfen, nachhaltigere Verfahren auf dem neuesten Stand der Technik zu übernehmen. Darüber hinaus erleichtert das Programm „InvestEU“ den Zugang zu Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung – insbesondere für KMU.
Fast ein Viertel aller europäischen KMU exportieren Produkte oder Dienstleistungen in andere EU-Staaten. Für ihre Entwicklung ist es entscheidend, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert. Im Jahr 2023 feierte die EU das 30-jährige Bestehen des Binnenmarkts und leitete mehrere Initiativen ein, um sein Funktionieren auch in Krisenzeiten sicherzustellen. Zwischen 2021 und 2027 wird im Rahmen des EU-Binnenmarktprogramms zur Erholung von der Coronapandemie 1 Mrd. EUR bereitgestellt, um KMU wettbewerbsfähiger und nachhaltiger zu machen.
Die EU ist sich der möglichen Auswirkungen ihrer Gesetzesvorschläge auf KMU bewusst. Deshalb bewertet die Europäische Kommission in ihrer jährlichen KMU-Leistungsüberprüfung und im jährlichen Binnenmarktbericht regelmäßig die Fortschritte bei der Unterstützung von KMU.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/B16
Die Europäische Union unterstützt die Mitgliedstaaten mit ihrem Haushalt maßgeblich bei der Bewältigung von Herausforderungen in den Bereichen Asyl, Migration und Außengrenzen. Das Haushaltsgeld fließt in die Entwicklung einer wirksamen Asyl- und Migrationspolitik: Zum einen werden damit Such- und Rettungskapazitäten ausgebaut, um die Leben derjenigen zu retten, die versuchen, nach Europa zu kommen. Zum anderen ermöglicht es wirksame Rückführungen von Menschen, die in der EU kein Aufenthaltsrecht haben. Darüber hinaus dient es der besseren Integration von Flüchtlingen, die bereits in einem Mitgliedstaat sind. Für die Finanzierung gemeinsamer Maßnahmen zur wirksamen Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen der EU ist der EU-Haushalt ebenfalls grundlegend.
Der neue Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds soll die gemeinsame Asylpolitik der EU stärken. Ziel ist, legale Migrationswege nach Europa entsprechend dem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf der Mitgliedstaaten zu schaffen, die Integration von Drittstaatsangehörigen zu unterstützen und gegen irreguläre Migration vorzugehen. Auch lokale und regionale Stellen, die Menschen bei der Integration in ihr örtliches Umfeld helfen, können Gelder aus dem neuen Fonds bekommen. Ein weiteres Ziel ist, Menschen ohne Aufenthaltsrecht in der EU in das entsprechende Drittland zurückzuführen und sicherzustellen, dass sie sich dort wieder erfolgreich integrieren können. Das Parlament hatte auch gefordert, dass der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds dafür sorgen soll, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam Verantwortung übernehmen und sich solidarischer verhalten – vor allem gegenüber den Mitgliedstaaten, in denen die meisten Migrantinnen und Migranten ankommen. Der Fonds läuft von 2021 bis 2027.
https://what-europe-does-for-me.eu/de/portal/2/X01_30901
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