Dr. Christian Ehler MdEP

Infopaket I: Überblick über die Maßnahmen der Europäischen Union in der Corona-Krise

Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger,

die Corona-Krise ist die größte existenzielle Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Sie betrifft uns als Bürger und Familien, unser ganzes gesellschaftliches Zusammenleben, unsere Arbeitswelt, die Geschäftswelt und unsere staatlichen und öffentlichen Einrichtungen, die nationale, die europäische und die internationale Ebene.

Mit der nachfolgenden Handreichung möchte Ihnen die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament einen Überblick geben, welche Maßnahmen die Europäische Union ergreift und was wir im Europäischen Parlament gegen die Auswirkungen der Pandemie heute beraten und beschließen:

Maßnahmen im Wirtschafts- und Finanzbereich

65 Mrd. Euro gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise
Die Europäische Union mobilisiert seit Beginn der Krise Investitionen und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zu diesem Zweck schlägt die Europäische Kommission vor, nicht verwendete Mittel aus den Struktur- und Fördermitteln zur Bekämpfung der Auswirkungen des Coronavirus umzuschichten und einzusetzen. Dies entspricht einer Höhe von 37 Mrd. Euro. Ferner können 28. Mrd. Euro bisher nicht zugewiesener Strukturfondsmittel zur Beschaffung unter anderem von Schutzausrüstungen, Ausstattungen von Krankenhäusern und zur Unterstützung des Mittelstands genutzt werden. Darüber hinaus soll auch der Solidaritätsfonds, der aktuell ausschließlich im Fall von Naturkatastrophen angewandt wird, eingesetzt werden. Darin sind weitere 800 Mio. Euro verfügbar.
Zudem wird in den kommenden Wochen 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt für eine Garantie des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFSI) bereitgestellt, damit Banken Kredite an KMU und Midcap-Unternehmen vergeben, wodurch weitere 8 Mrd. Euro freigesetzt werden sollen. Das Europäische Parlament stimmt diesen Maßnahmen am Donnerstag, 26.03., zu. Zudem wird derzeit an der Überarbeitung der EFSI-Vereinbarung zwischen Investitionsbank und Kommission gearbeitet.

Mehr Flexibilität in den nationalen Haushalten und bei der Unterstützung der Wirtschaft
Durch die Aussetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der die Neuverschuldung der Mitgliedstaaten regelt, haben die Mitgliedstaaten den nötigen haushalterischen Spielraum, um auf die Krise zu reagieren. Seitdem die Aussetzung am Montag, 23.03., von den Mitgliedstaaten erstmalig seit ihrer Einrichtung beschlossen wurde, bleibt diese solange wie nötig in Kraft. Zudem wurde ein temporärer Beihilferahmen zur Unterstützung der Wirtschaft geschaffen. Dadurch können die Mitgliedstaaten unter anderem Beihilfen in Form von vergünstigten Zinssätzen und Garantien für Bankdarlehen, Zusicherungen für Banken, Exportkreditversicherungen sowie öffentliche Darlehen und weitere Steuervorteile und direkte Zuschüssen für Unternehmen von bis zu 800.000 Euro in die Wege leiten. Die Bundesregierung hat in diesem Sinne bereits ein weitreichendes Maßnahmenpaket verabschiedet, welches von der Kommission geprüft und genehmigt wurde.

Liquidität für Banken
Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Investitionsbank (EIB) federn die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auf die Finanz- und Kapitalmärkte ab. Die EZB wird bis Ende des Jahres Staatsanleihen in Höhe von 120 Mrd. und 750 Mrd. Euro kaufen. Die EIB sorgt mit ihrem Finanzpaket (40 Mrd. Euro) für mehr Liquidität im Bankensektor.

Maßnahmen im Verkehrsbereich

Unterstützung für den Verkehr am Himmel
Der europäische Verkehrssektor – insbesondere die Luftfahrtunternehmen – wurde schwer von der Corona-Krise getroffen und die Waren- und Personenverkehrsfreiheit ist derzeit stark eingeschränkt. Um den Airlines auch nach der Krise ihre gewohnten Start- und Landeslots zu sichern, hat die Europäischen Kommission eine entsprechende Regel initiiert, die derzeit vom Europäischen Parlament überprüft und am Donnerstag, 26.03., beschlossen wird. Zudem wurden Leitlinien zu Passagierrechten vorgelegt. Darin wird etwa festgestellt, dass Fluggäste keine Entschädigungen von den Airlines verlangen können, wenn Flüge aufgrund außerordentlicher Umstände storniert wurden, auf die die Airlines keinen Einfluss haben.

Maßnahmen gegen Staus und für reibungslose Lieferketten
Auf die Wiedereinführung vorübergehender Binnengrenzkontrollen einiger Mitgliedstaaten reagierte die Kommission mit Leitlinien für Maßnahmen des Grenzmanagements, die insbesondere der besseren Koordinierung der Staaten untereinander dienen. Zur Vermeidung von Staus an den Grenzen wurde die Einrichtung sog. grüner Vorfahrtsstraßen („green lanes“) für den Frachtverkehr (insb. für Lebensmittel, Medikamente und Medizinprodukte) vorgeschlagen. Die entsprechende Umsetzung steht noch aus. Zudem wurde eine 30-tägige Beschränkung von nicht zwingend notwendigen Reisen in die EU von den Staats- und Regierungschefs erlassen. Darüber hinaus beteiligt sich die Europäische Union an der Rückführung von EU-Bürgern mit der Erstattung von 75% der Kosten der Rückholaktionen.

Maßnahmen im Gesundheitsbereich und in der Forschung

Für mehr Solidarität
Nach anfänglichen Restriktionen bei dem Export von Schutzutensilien innerhalb der EU gibt es nun ausschließlich Genehmigungspflichten beim Export von Schutzmaterial in Drittstaaten. Im Rahmen des Katastrophenmanagements (RescEU) hat die Europäische Union begonnen, einen strategischen Vorrat an medizinischer Ausrüstung einzurichten. Dadurch werden Mitgliedstaaten in Not sowie die teilnehmenden Mitgliedstaaten, die für den gemeinsamen Vorrat die Ausrüstung beschaffen, unterstützt, da diese einen Direktzuschuss von bis zu 90% der Kosten des Vorrats bei der Kommission beantragen können. Auf der Grundlage der Vereinbarung über die gemeinsame Auftragsvergabe beschaffen die Mitgliedstaaten bereits gemeinsam persönliche Schutzausrüstungen, Beatmungsgeräte und Materialien für Tests. Auf Anfrage der Kommission haben die Normungsorganisationen für Schutzausrüstungen und Medizinprodukte kostenlos Normen und Standards zur Verfügung gestellt. Das hilft Unternehmen, die ihre Herstellung umstellen, um fortan Schutzausrüstung zu produzieren. Eine Empfehlung zu den Konformitätsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren wurde bereits zur Verfügung gestellt, um so den Markteintritt von Schutzausrüstungen, auf denen zwar keine CE-Kennzeichnung abgedruckt ist, die aber den erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen, zu fördern. Außerdem veröffentlichte die EU weitere Leitlinien, u. a. zu Sozialabständen oder Teststrategien.

Für die Suche nach einem Impfstoff Die Europäische Kommission hat einen Beraterstab von Virologen und Epidemiologen eingesetzt. Ferner hat sie dem Tübinger Impfstoffentwickler CureVac eine finanzielle Unterstützung von bis zu 80 Mio. Euro für eine Garantie für ein EIB-Darlehen angeboten. Bereits seit Januar werden Mittel über die Europäischen Forschungsprogramme zur Bekämpfung des Coronavirus mobilisiert (Horizont Europa: 47,5 Mio. Euro; Innovative Arzneimittel: 45 Mio. + 90 Mio. Euro Beteiligung der teilnehmenden Unternehmen). https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/research_and_innovation/research_by_area/documents/ec_rtd_coronavirus-factsheet.pdf

Weitere EU- Maßnahmen gegen die Krise
Für besseres Teleworking und E-Learning: Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission passen beispielsweise Youtube und Netflix die Bitraten an, sodass Arbeiten und Lernen von Zuhause verbessert werden, gleichzeitig aber „gestreamt“ werden kann.
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/research_and_innovation/research_by_area/documents/ec_rtd_coronavirusfactsheet.pdf