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Legislativpaket über digitale Märkte (DMA): für faire und offene digitale Märkte

Auf den digitalen Märkten fungieren einige große Online-Plattformen als „Gatekeeper“. Das Gesetz über digitale Märkte stellt sicher, dass es auf diesen Plattformen fair zugeht. Gemeinsam mit dem Gesetz über digitale Dienste ist das Gesetz über digitale Märkte eines der Kernelemente der EU-Digitalstrategie.

Das Gesetz über digitale Märkte legt eine Reihe eng definierter objektiver Kriterien für die Einstufung einer großen Online-Plattform als „Gatekeeper“ fest. Somit bleibt das Gesetz auf das Problem ausgerichtet, das es in Bezug auf große, systemische Online-Plattformen angehen will.

Die Gatekeeper-Kriterien sind erfüllt, wenn ein Unternehmen

  • eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innehat und in mehreren EU-Ländern aktiv ist,
  • über eine starke Vermittlungsposition verfügt, d. h. eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen verbindet,
  • eine gefestigte und dauerhafte Marktstellung hat (oder bald haben wird), d. h. langfristig stabil ist.

 

Gewerbliche Nutzer, die auf Gatekeeper angewiesen sind, um ihre Dienstleistungen im Binnenmarkt anzubieten, können sich auf ein faireres Geschäftsumfeld freuen. Für Innovatoren und Technologie-Start-ups bieten sich neue Möglichkeiten, im Umfeld von Online-Plattformen zu konkurrieren und innovativ zu sein, ohne sich an unfaire Bedingungen halten zu müssen, die ihre Entwicklung bremsen. Verbraucher/innen können mehr und bessere Dienstleistungen wählen und eher ihren Anbieter wechseln, haben direkten Zugang zu Dienstleistungen und fairen Preisen. Den Gatekeepern bleiben alle Möglichkeiten, innovativ zu sein und neue Dienstleistungen anzubieten. Sie dürfen nur gegenüber den von ihnen abhängigen gewerblichen Nutzern und Kunden keine unlauteren Praktiken anwenden, um einen unbilligen Vorteil zu erlangen.

Die Änderungen bedeuten Pflichten für Gatekeeper — Verbote und Gebote, an die sie sich im Geschäftsalltag zu halten haben.

Beispielsweise müssen Gatekeeper künftig:

Dritten in bestimmten Situationen die Zusammenarbeit mit ihren eigenen Diensten erlauben,

es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die sie bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform generieren,

den Unternehmen, die auf ihrer Plattform Werbung betreiben, die Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen, die sie brauchen, um eine eigene, unabhängige Überprüfung ihrer Werbung auf der Gatekeeper-Plattform vornehmen zu können,

es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen.

Das dürfen Gatekeeper-Plattformen künftig nicht mehr:

Dienstleistungen und Produkte, die der Gatekeeper selbst anbietet, gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten, die von Dritten auf der Plattform des Gatekeepers angeboten werden, in puncto Reihung bevorzugt behandeln,

Verbraucher/innen daran hindern, sich an Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen zu wenden,

Nutzer/innen daran hindern, vorab installierte Software oder Apps zu deinstallieren, wenn sie dies wünschen.