Europäisches Parlament berät tiefgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung
Anlässlich der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments in Straßburg erklärte der Brandenburger CDU-Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler: „Die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) hat den Vorteil, dass Unternehmen zur Berechnung ihres Gewinns für Steuerzwecke künftig nur die Regeln eines einzigen EU-Systems befolgen müssen, anstelle die von vielen unterschiedlichen nationalen Systemen. Die Regelung hat zur Folge, dass Unternehmen nur noch eine Steuererklärung für ihre gesamten EU-Unternehmungen abgeben müssen und sich somit bürokratischer Aufwand reduzieren lässt.“
Die GKKB umfasst einheitliche Regeln für die Berechnung steuerpflichtiger Gewinne der in der EU tätigen Unternehmen. Grenzüberschreitende Aktivitäten von Unternehmen im Binnenmarkt werden vollständig anerkannt. Unternehmen werden daher die Möglichkeit haben, Profite in einem Mitgliedstaat gegen Verluste in einem anderen Mitgliedstaat aufzurechnen. Dies ist besonders wichtig für kleine Unternehmen und Start-ups. Der konsolidierte steuerliche Gewinn eines Konzerns wird dann auf Basis einer Formel zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen der Konzern aktiv ist. Jeder Mitgliedstaat besteuert daraufhin seinen Anteil am Gewinn unter Anwendung seines nationalen Steuersatzes.
„Die GKKB steht für moderne, faire und wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen in der EU. Ein einheitliches, stabiles und transparentes Körperschaftsteuersystem bringt europäischen Unternehmen auch mehr Rechtssicherheit im Steuerbereich und sorgt für die Reduzierung von Steuerhindernissen. Sie sorgt zudem dafür, dass Unternehmen ihre Gewinne nicht künstlich kleinrechnen oder in andere EU-Länder verschieben können. Mit der derzeitigen Regelung ist es leider gängige Praxis, dass sich insbesondere europaweit agierende Großunternehmen, die unterschiedlichen Körperschaftsteuerregelungen der einzelnen Staaten und die Feinheiten eines Steuersystems oder Unstimmigkeiten zwischen zwei oder mehreren Steuersystemen zu Nutze machen, um somit ihre Steuerschuld zu senken. Diesen ganz legalen Steuervermeidungs-Tricks, um die sich ganze Abteilungen in den großen Unternehmen kümmern, soll der Vorschlag der EU-Kommission ein Ende bereiten“, so Ehler weiter.
„Meine Fraktion und ich unterstützen zwar die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage und der steuerbehördlichen Verfahren in der EU, sprechen uns aber gegen eine Harmonisierung der Steuersätze aus. Die Mitgliedstaaten sind am besten in der Lage, die Steuersätze festzulegen und dadurch in der Europäischen Union für die Entstehung eines natürlichen Spektrums an einschlägigen Steuersätzen zu sorgen“, so Ehler abschließend.