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Was macht Europa für Sie?

1. Für Eltern

Berufs- und Privatleben zu vereinen ist nicht immer leicht. Die EU unterstützt Eltern dabei, damit sie ihren familiären und beruflichen Verpflichtungen nachkommen können und damit das Geschlechtergefälle verringert wird. Männer sollen ermutigt werden, die ihnen zustehende Elternzeit in Anspruch zu nehmen und sich stärker an der Betreuung ihrer Kinder zu beteiligen. Die Kinderbetreuungsmöglichkeiten außerhalb der Familie sollen ausgeweitet werden. Um all diese Maßnahmen umzusetzen, bietet die EU allen Eltern eine Mindestelternzeit von vier Monaten. Dabei ist der Arbeitsplatz für die Dauer der Elternzeit und darüber hinaus gesichert. Zur Weiterentwicklung dieser Konzepte nimmt die EU Rechtsvorschriften an und bietet Projekten finanzielle Hilfen.

2. Für Schulkinder

Bildung ist besonders im jungen Alter enorm wichtig. Deshalb möchte die EU, dass bis 2020 alle 15-Jährigen grundlegende Fertigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften erwerben. Die Zahl der jungen Menschen zwischen 18 und 24, die vor Ende der Schulpflicht die Schule verlassen, soll auf unter 10% gesenkt werden. Die Mitgliedsstaaten, die sich zu diesen Zielen verpflichten, unterstützt die EU mit Projekten wie der Online-Lerngemeinschaft eTwinning. Sie vernetzt 750 000 Lehrkräfte und zwei Millionen Schüler im Rahmen grenzüberschreitender Projekte zur Förderung der Lernmotivation und der Sozialkompetenz. Außerdem wichtig für den Zusammenhalt und die Identifikation mit unseren europäischen Nachbarländern sind Schüleraustausche: Seit 2014 wurden mit Mitteln aus dem EU-Programm Erasmus+ 340 000 solcher Austausche gefördert, die vor allem dabei helfen sollen, Sprachkenntnisse zu verbessern.

3. Für Drittkulturkinder

 Sogenannte Drittkulturkinder sind Kinder, die in einem Land leben und zur Schule gehen, welches nicht das Herkunftsland ihrer Eltern ist. Viele dieser Kinder sprechen mehrere Sprachen und sind besonders weltoffen. Allerdings begegnen sie oft großen Hürden (z.B. Staatsangehörigkeit). Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gemacht, Mitgliedsstaaten bei der Gestaltung des Lernumfelds und der Förderung von Schulungen für Lehrkräfte zu unterstützen, um Drittkulturkindern in ihrer Ausbildung zu einer auf gesamteuropäischen Werten basierenden Identität zu verhelfen. Ein online verfügbares „Europäisches Toolkit“ gibt praktische Ratschläge zur Inklusion an Schulen. Im Rahmen des EU-Programms für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport „Erasmus+“ können junge Unionsbürgerinnen und -bürger den interkulturellen Austausch erfahren. Innerhalb von drei Jahren (2014-2017) wurden 15.000 Schul-Partnerschaften ins Leben gerufen. 170.000 Lehrkräfte gingen für Fortbildung und Berufserfahrung ins Ausland. Auch durch die sogenannte Plattform „eTwinning“ entstehen länderübergreifende Lernprojekte.

Der Europäische Qualifikationsrahmen schafft zudem Transparenz im Bereich der Bildungsabschlüsse. Dies erleichtert Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Lehrkräften, in ein anderes Land zu ziehen. Neue Programme sollen es außerdem ermöglichen, dass die Schulabschlüsse aller in der Union lebenden Kinder von jedem der Mitgliedsstaaten anerkannt werden.

4. Für Internet-Nutzer

 Laut einer Eurobarometer-Umfrage trauen nur knapp 20% der Unionsbürger den sozialen Netzwerken. In der täglichen Informationsflut den Überblick zu behalten, findet auch die Europäische Union wichtig. Im Jahr 2016 betonte das Europäische Parlament, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch mit ständigem kritischem Hinterfragen von Medieninhalten einhergeht. Die EU setzt sich für die Förderung von Medienkompetenz ein.

Die Europäische Kommission forderte zum Beispiel zur Einreichung von Pilotprojekten mit dem Titel „Medienkompetenz für alle“ auf. Zurzeit befasst sie sich mit der Transparenzsteigerung von Algorithmen und Mediendiensten. All dies fördert aktive und informierte Teilnahme an demokratischen Prozessen.

5. Gegen Cybermobber

„Cybermobbing“, das heißt die verbale oder psychologische Belästigung über elektronische Kommunikationsmittel, ist ein Problem, von dem Erwachsene, besonders aber Kinder und Jugendliche betroffen sind. Dabei kann es sich um Ausschluss, Stalking, Beleidigungen, Drohungen und Einschüchterung sowie um Gerüchte und Identitätsdiebstahl handeln. Das Internet bieten Tätern in solchen Fällen Anonymität und das Gefühl von Straffreiheit. Mobbing-Inhalte sind sofort einem großen Publikum zugänglich, schwer zu löschen und werden oft noch lange mit Internet gespeichert.

Durch die Europäische Union wurde mit den neunen Datenschutzvorschriften das „Recht auf Vergessenwerden“ eingeführt: Betroffene können die Löschung ihrer personenbezogenen Daten beantragen. Die Europäische Union finanziert außerdem konkrete Maßnahmen, um Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie Frauen (auch im Internet) zu verhindern. Sie nahm außerdem eine Strategie für ein besseres Internet für Kinder auf und kofinanziert die Safer-Internet Zentren in allen EU-Ländern. Diese Zentren betreiben jeweils eine eigene Notrufnummer, um Kindern und Jugendlichen, die von schädlichen Inhalten und Verhaltensweisen im Internet betroffen sind, Beratung und Unterstützung zu geben. Cybermobbing ist der häufigste Grund, weshalb Hilfe über die Notrufnummern gesucht wird.

6. Für Autofahrer

Rund 300 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger besitzen einen Führerschein. Die Europäische Union setzt sich dafür ein, für Autofahrerinnen und -fahrer die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, indem sie sicherstellt, dass alle Inhaberinnen und Inhaber eines Führerscheins sichere Fahrerinnen -fahrer. Dafür führte die Europäische Union den harmonisierten EU-Führerschein ein, welcher in der gesamten Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gültig ist. Durch ihn wurden über 100 verschiedene Führerscheinmodelle aus ganz Europa vereinheitlicht. Die Europäische Union führte Vorschriften zur Angleichung der Gültigkeitsdauer der Führerscheine sowie der verschiedenen Führerscheinklassen ein.

Außerdem wurde der „stufenweise Zugang“ (Vor der Nutzung stärkerer Motorräder müssen Erfahrungen mit schwächeren Motorrädern gesammelt werden.) sowie verpflichtende ärztliche Kontrollen zur Verlängerung von Führerscheinen der Klassen C und D (für das Fahren von schweren Nutzfahrzeugen und Bussen) eingeführt. In diesem Zusammenhang räumte die EU ihren Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, auch regelmäßige ärztliche Kontrollen für Fahrerinnen und Fahrern mit Führerscheinen der Klasse A und B (Autos und Motorräder) einzuführen.

7. Für Bahnreisende

Der große Anstieg an Personenverkehr innerhalb der Europäischen Union gab den Anstoß, ein einheitliches EU-Paket zu verabschieden, durch welches grundlegende Rechte für Passagiere im Schienen-, Luft-, Straßen- und Schiffsverkehr gesichert wurden. Bahnreisende zum Beispiel müssen seit 2009 vor und während der Fahrt über Verspätungen, die günstigsten Tarife, Zugangsbedingungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterrichtet werden. Im Fall einer Verspätung von mehr als einer Stunde kann die oder der Reisende zwischen einer (teilweisen) Erstattung der Fahrkarte, der Fortsetzung der Reise oder einer geänderten Reiseroute zum Zielort wählen.

Bei der Verwicklung in einen Zugunfall, der Beschädigung eines Gepäckstücks oder dessen Verschwinden besteht Anspruch auf Entschädigung. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Unterstützung im Zug sowie auf Bahnhöfen. Zurzeit erörtert die Europäische Union neue Maßnahmen, um den Schutz aller Fahrgäste weiterhin zu verbessern.

8. Für Naturfreunde

Ganz Europa ist vom Natura-2000-Netz durchzogen. Es umfasst mehr als 27.000 Gebiete und damit etwa ein Fünftel der Landflächen und Gewässer in ganz Europa. Dieses weltweit größte Netzwerk von Landschaftsschutzgebieten wurde eingerichtet, um die Natur zu schützen und die Artenvielfalt zu erhalten. Auch die lokale Wirtschaft profitiert von neu geschaffenen Arbeitsplätzen und den Touristen, vor allem im ländlichen Raum ist das ein großer zusätzlicher Pluspunkt.

Das nächste Natura-2000-Gebiet ist gewiss nicht weit vom eigenen Haus entfernt und steht bereit für Erkundungen, ob zu Fuß, auf dem Fahrrad oder mit einem Kajak!

9. Für Wasserratten und Sonnenanbeterl

Heute sind die Badegewässer in EU-Staaten sehr sauber. Saubere Badegebiete im Inland und an der Küste haben die Unionsbürgerinnen und -bürger den Rechtsvorschriften der EU sowie der Wasserpolitik der jeweiligen Mitgliedsstaaten zu verdanken. So werden Gesundheit und Umwelt gleichzeitig geschützt. 1975 wurden durch die ersten Rechtsvorschriften Mindeststandards für die Qualität von Badegewässern innerhalb der EU erlassen. 2006 wurden diese Bestimmungen noch einmal überarbeitet, um Kontrollen effizienter zu gestalten und ein einheitliches Qualitätsmanagement einzuführen. Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, der Europäischen Union jährlich Bericht über die Qualität ihrer Gewässer zu erstatten. Mithilfe von mikrobiologischen Daten wird die Wasserqualität bewertet und je nach Verunreinigungsgrad entsprechend eingestuft, um gegebenenfalls gegen Verunreinigungen vorzugehen oder Badeverbote zu erteilen.

Im Jahr 2018 wurde Bericht zur Gewässerqualität von 21.000 Badeorten innerhalb der EU erstattet: 85,1 % der überwachten Badeorte erhielten die Bestnote „ausgezeichnet“ für ihre Wasserqualität. Dies entspricht einer Steigerung von rund 83,3% gegenüber der Berichterstattung von 2014.

10. Für Bücherwürmer

Lesen gilt als die zweitliebste kulturelle Tätigkeit der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Lesen fördert kulturelles Verständnis, sprachliche Vielfältigkeit und 32literarische Traditionen. Es bietet außerdem die Möglichkeit, Europa zu entdecken. Seit 2009 vergibt die EU daher den Literaturpreis der Europäischen Union. Sie fördert so das Interesse an Belletristik aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten sowie die Übersetzung von ausgezeichneten Werken, um einem breiteren Publikum den Zugang zu diesen zu ermöglichen. Nach EU-Recht bedarf es außerdem keiner Genehmigung des Urhebers, Werke blinden, seh- und lesebehinderten Lesern zugänglich zu machen. Zu guter Letzt erlaubt die EU, Mitgliedsstaaten ermäßigte bis keine Mehrwertsteuersätze auf gedruckte Bücher und elektronische Veröffentlichungen zu erheben – denn diese Kulturgüter können teuer sein. Dennoch lohnt es sich stets, in diese zu investieren.

11. Für Liebhaber regionaler und traditioneller Erzeugnisse

Wenn Ihnen schon einmal eines der Logos „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) oder „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) aufgefallen ist, dann haben Sie ein Produkt mit europäischem Gütesiegel entdeckt.

Damit sollen Lebensmittel und Getränke geschützt werden, die einzigartig für eine bestimmte Gegend sind oder auf besondere Weise hergestellt werden. Parmaschinken, Champagner oder auch die Spreewaldgurke gehören zu diesen besonders geschützten Produkten und sollen Werbung für Produkt und Region machen, aber sind auch kulturell bedeutsam. Die Hersteller erhalten damit ein rechtliches Mittel, um Nachahmung und Missbrauch in der EU und weltweit vorzubeugen. Und nicht zuletzt stehen sie sinnbildlich für den kulturellen Reichtum Europas, seine Vielfalt und Tradition.

12. Für innovativ wirtschaftende Landwirte

Durch Innovationen kann der Ertrag eines Betriebes und die Nutzung natürlicher Ressourcen gesteigert werden. Sie sind ein Schlüsselkonzept für Produktivität und Nachhaltigkeit. Die EU hilft innovativen Landwirten auf vielfältige Weise mit Programmen und Finanzierungen: So können zum Beispiel Projekte zum biologischen Anbau oder zur Verringerung des Düngemitteleinsatzes unterstützt werden. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) trägt die EU mithilfe ihrer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Vernetzung derer bei, die an innovativen Lösungen interessiert sind. Ab 2021 werden Projekte über das „Horizont Europa“-Programm für Forschung und Innovation finanziert. Diese Ergebnisse können Landwirte direkt in die Praxis setzen und so gemeinsam etwas zu Natur- und Umweltschutz beitragen.

13. Für Frauen in der digitalen Wirtschaft

 Unionsweit sind nur 21,5% der Erwerbstätigen in der digitalen Wirtschaft Frauen – die Tendenz ist rückläufig. Lediglich 1,2% junger Frauen schließt ein Informatikstudium ab. Außerdem steigen wesentlich mehr Frauen als Männer aus der Branche wieder aus, denn Informatikstudentinnen finden in der Regel seltener Arbeit als Männer, fühlen sich in der Branche diskriminiert und verdienen im Durschnitt 18,9% weniger als ihre männlichen Kollegen. Der Gewinn, der sich erzielen ließe, wenn Frauen mit Informatikabschluss nicht aus der Branche aussteigen würden, würde sich für die EU auf rund 16 Mrd. Euro im Jahr belaufen. Auch für Verbraucher wäre dies von Vorteil, denn in Produkte würde die Kreativität einer vielfältigen Arbeitnehmerschaft fließen. Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang eine Strategie mit 3 Schwerpunkten festgelegt: Stereotypen werden hinterfragt und digitale Kompetenzen und Ausbildung wird gefördert. Die Europäische Kommission tritt außerdem dafür ein, dass mehr Frauen Unternehmerinnen werden. Im Rahmen der Strategie werden Initiativen wie WeHubs, Infotage der IKT-Branche für junge Frauen (Girls in ICT Day) und Digitalkompetenz-Auszeichnungen für Frauen und Mädchen gefördert.

14. Für Selbstständige in der Corona-Krise

 Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise spüren wir alle, doch Selbstständige trifft es deutlich härter als die meisten anderen Bürgerinnen und Bürger. Selbst in gewöhnlichen Zeiten sind sie, die 14% der erwerbstätigen Bevölkerung ausmachen, doppelt so stark von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht wie andere Arbeitnehmer.
Als die erste und bedeutendste finanzielle Unterstützung in Reaktion auf die Pandemie von den nationalen Haushalten kam, war das nur möglich, weil die EU die sonst sehr strengen Vorschriften für staatliche Beihilfen lockerte und Lohnzuschüsse und die Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zum Schutz von Selbständigen zuließ. Selbstständige konnten nun Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch nehmen und damit zum Beispiel in der Ausbildung oder der Unternehmensgründung unterstützt werden.

Im Rahmen des SURE-Programms, dem Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken im Zusammenhang mit der Corona-Krise, wird die EU 100 Milliarden Euro bereitstellen.

15. Für Künstler

 In der EU sind etwa zwei Millionen Künstler und Kunstschaffende tätig. Mobilität und Freiräume in der EU sind für diese Zielgruppe besonders wichtig, denn dadurch wird ihre Existenz gesichert. Mobilität ermöglicht es Künstlern, Tänzern, Musikern und Schauspielern ins Ausland zu reisen, um dort ihre Arbeit mit anderen zu teilen und neue Inspirationen zu sammeln. Ein beispielhaftes Projekt der EU im Bereich der Künste ist das „Kreatives Europa“ Programm. Es bietet vielen Künstlern die Möglichkeit eines grenzüberschreitenden Austausches mit anderen Künstlern und die Möglichkeit eine neue Audienz im Ausland zu erlangen. Vor diesem Hintergrund koordiniert die EU die Sozialversicherungsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten, damit die EU-Bürger auch im Ausland versichert sind. Für Künstler, die beruflich reisen wollen ist ein bestimmtes Formular („Formular E“) wichtig, welches, in Kombination mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, die Kommunikation zwischen Sozialversicherungsträgern beschleunigt.

16. Für freiwillig Tätige

 Im europäischen Ausland hat die EU eine Initiative für Freiwilligentätigkeiten im Bereich humanitärer Hilfe aufgestellt. Jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr beendet hat, kann bei der EU-Initiative mitarbeiten. Diese Initiative wurde 2011 auf den Weg gebracht mit dem Ziel der humanitären Hilfe für Gemeinschaften weltweit, die von Katastrophen betroffen sind. So können sich Bürger in einem Zeitraum von 1 bis 18 Monaten ehrenamtlich im Ausland engagieren. Die EU übernimmt dabei etliche Unterbringungs-, Reise- und Versicherungskosten für die Freiwilligentätigkeit. Im Zeitraum von 2014 bis 2020 sollen mit der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe weltweit 4 000 Unionsbürger eingesetzt werden. Im Rahmen des Freiwilligendienst des Programms Erasmus+, eine weitere internationale Initiative, können EU-Bürger auch in den Bereichen Kultur, Umwelt und Bildung Freiwilligenarbeit leisten. Die Projekte werden in der Regel in der EU oder in benachbarten Partnerländern durchgeführt in einem Zeitraum von 2 Wochen bis 12 Monate. Teilnehmen können Personen im Alter von 17 bis 30 Jahren.

17. Für LGBTI-Personen

 unternimmt die EU Maßnahmen zur Bewältigung von Diskriminierung von LGBTI-Personen und setzt sich für die Förderung ihrer Rechte ein. Die Diskriminierung von Personen aufgrund ihres Geschlechtes oder ihrer sexuellen Ausrichtung gilt in der EU-Grundrechtecharta als ausdrücklich verboten. Schwule, lesbische, bisexuelle oder Transgender-Personen sind vor Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie beim Kauf von Waren und Dienstleistungen durch das Unionsrecht geschützt. Nach diesem Unionsrecht soll gegen Hetze vorgegangen und besondere Unterstützung von LGBTI-Personen, die Opfer von Straftaten sind, gewährleistet werden. Im Zeitraum von 2016-2019 stellte die EU einen EU-Aktionsplan für weitere Maßnahmen, bspw. die Sensibilisierung und Finanzierung von Basisgruppen, auf. Für 2020 soll eine neue LGBTI-Strategie entwickelt werden. Die EU sieht sich darin verpflichtet die Lebensumstände für LGBTI-Personen so angenehm wie möglich zu gestalten. Besonders in den Bereichen der Eheschließung, Adoption von Kindern, Zugang zu medizinischen Fortpflanzungsmitteln und Geschlechtsumwandlungen wird die EU künftig weiterhin daran arbeiten, dass LGBTI-Personen in diesen Lebensbereichen keine Nachteile aufgrund ihres Geschlechtes oder ihrer sexuellen Orientierung erfahren.

18. Für Tierschützer in der Landwirtschaft

 Die EU erkennt die Bedeutsamkeit des Wohlergehens von landwirtschaftlichen Nutztieren und hat Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Tieren aufgestellt. Denn Tiere sind nicht nur wichtige Nahrungsquellen, sondern auch fühlende Lebenswesen. Gemäß den EU-Verträgen soll kein Tier Hunger und Durst leiden und die Tiere sollen vor Misshandlung, Missbrauch und Leid geschützt werden. Dank der Gesetzgebung der EU haben heute 360 Millionen Legehennen und 12 Millionen Sauen ein besseres Leben: Legeplätze für Hühner sowie enge Einzelkastenstände für trächtige Sauen sind verboten. Außerdem arbeitet die EU weiter daran, die Bedingungen für Tiertransporte innerhalb der EU zu verbessern.

19. Für humanitäre Helfer

 Die Entwicklungspolitik der EU soll Entwicklungshilfe in den Entwicklungsländern fördern und in diesen Gebieten für eine nachhaltige Entwicklung sorgen. Ein großes Ziel der EU ist die Beseitigung der Armut. Hierfür stellen die EU und ihre Mitgliedstaaten mehr als die Hälfte der gesamten Entwicklungshilfe weltweit zur Verfügung. Im Jahr 2016 gab die EU insgesamt 75,5 Mrd. EUR für Entwicklungshilfe aus. In diesem Bereich arbeitet die EU nicht allein denn auch andere Akteure wie regierungsunabhängige Organisationen oder internationale Organisationen leisten mithilfe ihrer engagierten Helfer einen großen Beitrag zur Entwicklungshilfe. Solche Akteure können Finanzmittel in Form von Zuschüssen und Aufträgen, im Rahmen verschiedener Programme und Projekte für humanitäre Hilfe, von der EU erhalten.
Der Dienst für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Kommission (ECHO) unterstützt regierungsunabhängige Organisationen, internationale Organisationen und Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen, die sich weltweit für humanitäre Arbeit einsetzen. Weiterhin bietet das Programm „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ Menschen innerhalb Europas verschiedene Möglichkeiten, sich in humanitären Projekten zu engagieren.

20. Für engagierte Bürger

 Wenn Unionsbürger es schaffen, eine Million Unterschriften für eine Initiative zu sammeln, muss die Europäische Kommission die Ausarbeitung von entsprechenden Rechtsvorschriften in Betracht ziehen. Da die Verfahren in der Vergangenheit teils recht kompliziert waren, wurde die Verordnung vereinfacht. So kann das Anfangsdatum des einjährigen Zeitraums für das Sammeln von Unterschriften flexibler gewählt werden, Unionsbürger können Initiativen unabhängig von ihrem Wohnort unterstützen, müssen weniger persönliche Angaben machen und können Initiativen – je nach Mitgliedsstaat – schon mit 16 Jahren unterzeichnen. So bekommen Bürgerinnen und Bürger der Union ein stärkeres Gewicht in ihren persönlichen Anliegen. Derzeit machen sich Bürger überall in Europa stark für die stärkere Bekämpfung der Klimakrise, die Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit von Mitgliedsstaaten oder für ein Verbot der Käfighaltung.

Was macht Europa für Sie in Zeiten von Corona?

veröffentlicht in Lausitzer Rundschau und Märkischer Sonntag, Juni 2020.

Das Wiederaufbauprogramm der Europäischen Kommission.

Über den aktuellen Stand der Verhandlungen, über Herausforderungen, Perspektiven und Chancen berichtet der Europa-Abgeordnete für Brandenburg, Dr. Christian Ehler, MdEP, in einem Interview.

Liebe Brandenburgerinnen und
Brandenburger,

die Wucht des Coronavirus hat uns alle kalt erwischt.
Eine vergleichbare Situation hat es im modernen Europa
noch nicht gegeben. Alle Mitgliedstaaten sind gezwungen,
Entscheidungen zu treffen, die weit in den Alltag
hineinreichen.

Zeitleiste der EU-Maßnahmen

Die Europäische Kommission koordiniert die gemeinsame Corona-Krisenreaktion. Mit entschlossenen Maßnahmen stärken wir das öffentliche Gesundheitswesen in der EU und federn die Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft ab. Wir unterstützen unsere Mitgliedstaaten bei der Koordinierung ihrer nationalen Maßnahmen und informieren objektiv über die Ausbreitung des Virus und wirksame Maßnahmen zu dessen Eindämmung.