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Brexit: Was bedeutet das für Brandenburg?

Obwohl das Referendum über den Verbleib der Briten in der Europäischen Union bereits im Jahre 2016 durchgeführt wurde, fand der tatsächliche Austritt erst zum 31. Dezember 2020 statt. Nach mehreren Jahren zäher Verhandlungen und einer Übergangsphase, gelang es den beiden Verhandlungsparteien in London und Brüssel erst einige Tage vor dem offiziellen Austrittstermin ein Brexit-Abkommen zu beschließen, wobei das mehr als 1000 Seiten lange Dokument das zukünftige Verhältnis Großbritanniens zu den EU-Staaten regeln soll. Trotz Austritt wollen beide Seiten enge wirtschaftliche Beziehungen pflegen. Die EU garantiert dabei prinzipiell keine Steuern oder Einfuhrquoten auf Waren aus dem Vereinten Königreich zu erheben, wohingegen dieses im Gegenzug verspricht mit wesentlichen Wettbewerbsgesetzen und Regulierungen der europäischen Länder übereinzustimmen. Nichtsdestotrotz, impliziert der Brexit und sein Vollzug zum 31. Dezember 2020 weitreichende Konsequenzen für die Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen und Personen, die Forschung und wissenschaftliche Kooperation sowie z.B. den Austausch von Studenten.

Mit eine der wesentlichen Grundlagen für den Wohlstand innerhalb der Europäischen Union stellt der Vertrag über die Funktionsweise der Europäischen Union dar, der den freien Handel und den Abbau von Handelsbarrieren etabliert. Stahl, der in Brandenburg hergestellt wurde, kann nach Spanien oder Italien transportiert werden, ohne dass es zwischen den Ländern Grenzkontrollen oder bürokratische Hindernisse gibt. Für Großbritannien gelten diese Vorzüge ab dem 01. Januar 2021 nicht mehr und dies bedeutet weitreichende Konsequenzen für die in Brandenburg angesiedelten Unternehmen wie Rolls-Royce Deutschland oder Riva Stahl. Obwohl das Brexit-Abkommen weder Zölle noch Handelsquoten implementiert, sieht es doch Grenzkontrollen und weitere Regelungen vor, die einen deutlichen bürokratischen Mehraufwand mit sich bringen.

Innerhalb der Europäischen Union genießen alle Bürger die Rechte, sich frei zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu bewegen und auch in diesen zu arbeiten, ohne den administrativen Aufwand Visa oder ähnliches zu beantragen. Diese Freizügigkeiten von Personen und Arbeit, gelten ab sofort nicht mehr für das Vereinte Königreich. Selbst Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis müssen bei der britischen Regierung bis Mitte des Jahres einen Aufenthalt im Rahmen des „European Settlement Scheme“ oder eine Staatsbürgerschaft für einen weiteren Aufenthalt beantragen. Trotz dieser neuen Regelungen für langfristige Aufenthalte, sind touristische Reisen und kurze Geschäftsreisen weiterhin ohne die Genehmigung eines Visums möglich, insofern diese weniger als 6 Monate andauern. Für alle längeren Aufenthalte, wie z.B. auch ein Studium in Großbritannien, müssen EU-Bürger ein Visum beantragen. Darüber hinaus wird das Vereinte Königreich in Zukunft nicht mehr am Erasmus+ Austauschprogramm teilnehmen, das einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Integrität leistet. Studenten können somit nicht mehr im Rahmen des Programms an britischen Universitäten studieren und selbiges gilt für britische Studenten an deutschen Universitäten. Anders wiederum verhält es sich mit dem Programm Horizont 2020. Bis zum Ende der individuellen Laufzeit, können Projekte auch nach dem 31. Dezember 2020 durch EU-Mittel gefördert werden. Darüber hinaus wird das Vereinte Königreich auch am Nachfolgeprogramm Horizont Europa teilnehmen, allerdings als sogenanntes „Associate Country“, das speziellen und noch nicht ausgearbeiteten Regelungen unterliegt.

Für die neuesten Entwicklungen:

https://www.gov.uk/transition

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/erweiterung-nachbarschaft/Brexit

Ein erfolgreiches Format geht in die nächste Runde: „Nachgefragt im Homeoffice 2021“

Aufnahmestudio im Parlament, viele verschiedene Kamera-Einstellungen und sogar In-Time Übersetzung in Gebärdensprache. So sieht die Produktion unserer „Nachgefragt“-Serie normalerweise aus. Dabei ist es zweifellos etwas Besonderes, einen Europa-Abgeordneten während des eigenen Praktikums zu aktuellen Einschätzungen und seiner persönlichen Meinung zu befragen. Doch wie genau gestaltet man ein solches Format in Zeiten von COVID, Lockdowns und Co?

Das Ergebnis ist unsere neue Serie „Nachgefragt im Home-Office 2021“. Hier befragen wir, die jeweils aktuellen Praktikanten in den Büros in Potsdam und Brüssel, Herrn Dr. Ehler zu den momentan brennenden Themen in Europa. Unsere ersten drei Serien im Jahr 2021 beschäftigen sich dabei mit dem Brexit, Brandenburg und dem Thema Impfstoffe. Auch wenn die Umsetzung diesmal ganz ohne die technischen Möglichkeiten und die professionelle Unterstützung im Parlament erfolgt ist, hoffen wir interessante Einblicke in die Arbeit und Sichtweisen von Herrn Dr. Ehler geben zu können. Viel Spaß mit „Nachgefragt im Home-Office“!

Kim Thao, Frank Dietz und Fabian Rauers