EU baut Grenz- und Küstenwache auf
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die Gründung einer effizienten europäischen Grenz- und Küstenwache beschlossen. Die Aufgabe der europäischen Grenz- und Küstenwache besteht darin, gemeinsam mit den nationalen Grenzschutzbehörden die EU-Außengrenzen zu sichern.
Die EU-Mitgliedstaaten stellen zum Aufbau der Grenz- und Küstenwache mindestens 1.500 Grenzschützer bereit. Diese können im Fall von besonderen Situationen, wie z.B. einem außergewöhnlichen Zustrom von Migranten, unmittelbar eingesetzt werden. Lehnt ein Mitgliedstaat den Einsatz der europäischen Grenz- und Küstenwache in einer Gefahrensituation ab, dürfen die angrenzenden Mitgliedstaaten Grenzkontrollen an den Binnengrenzen durchführen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihren Verpflichtungen zum Aufbau der Grenz- und Küstenwache nun zügig nachkommen, damit diese ihre Tätigkeit möglichst bald aufnehmen kann.
Zu den Aufgaben der neuen europäischen Grenz- und Küstenwache gehören auch: die Beurteilung der Grenzkontrollkapazitäten der Mitgliedstaaten; die Entwicklung einer operativen Strategie für das integrierte europäische Grenzmanagement; die Organisation von gemeinsamen Einsätzen zur Grenzsicherung; die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Kontrolle der Außengrenzen und bei der Bewältigung besonderer Herausforderungen an den Außengrenzen wie illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität; die Koordinierung von Teams zur Unterstützung des Migrationsmanagements, wenn ein Mitgliedstaat an bestimmten Brennpunkten seiner Außengrenze hohem Migrationsdruck ausgesetzt ist; die Durchführung von Maßnahmen im Fall von Situationen, die ein dringendes Handeln an den Außengrenzen erfordern; die Bereitstellung technischer und operativer Unterstützung im Rahmen von Such und Rettungsaktionen für in Seenot geratene Personen bei Grenzüberwachungseinsätzen auf See; die Organisation, Koordinierung und Durchführung von Rückführungsmaßnahmen und -einsätzen; die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten beim Grenz- und Küstenschutz.