Das Europäische Parlament hat im Rahmen seiner heutigen Plenarsitzung in Straßburg den Verbraucherschutz für Urlaubsreisen gleich doppelt gestärkt. Gemäß der neuen EUPauschalreiserichtlinie erhalten Urlauber, die künftig ihre Pauschalreise im Internet buchen, dieselben Rechte wie diejenigen, die weiterhin den Gang ins Reisebüro bevorzugen.
Dr. Christian Ehler: Zwei gute Nachrichten für Urlauber – Europäisches Parlament stärkt die Rechte von Pauschalreisenden und schafft die Roaming- Gebühren ab
Das Europäische Parlament hat im Rahmen seiner heutigen Plenarsitzung in Straßburg den Verbraucherschutz für Urlaubsreisen gleich doppelt gestärkt. Gemäß der neuen EUPauschalreiserichtlinie erhalten Urlauber, die künftig ihre Pauschalreise im Internet buchen, dieselben Rechte wie diejenigen, die weiterhin den Gang ins Reisebüro bevorzugen.
„Gerade für Urlauber aus einem Flächenland wie Brandenburg, in dem das nächste Reisebüro manchmal etwas weiter entfernt ist, ist das eine sehr gute Nachricht“, freut sich der brandenburgische CDU-Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler.
Die vom Europäischen Parlament angenommenen neuen Vorschriften stärken außerdem auch die Rechte von Reisenden im Katastrophenfall. Bei Ereignissen höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatstrophen, die es Urlaubern unmöglich machen wie geplant nach Hause zurückzukehren, müssen Anbieter von Pauschalreisen nun bis zu drei Übernachtungen in einem Hotel vor Ort finanzieren. Außerdem müssen sie sich gemäß der EU-Richtlinie gegen eine mögliche Insolvenz extra versichern. „Sollte mein Reiseanbieter während des Urlaub zahlungsunfähig werden, muss er mir eine Entschädigung und meine Heimreise garantieren können“, erklärt Dr. Christian Ehler.
Die EU-Richtlinie muss nun in nationales Recht übertragen werden. Neben der Pauschalreiserichtlinie beschloss das Europäische Parlament heute außerdem die Roaming-Gebühren zur Urlaubszeit 2017 abzuschaffen. Ab dem 15. Juni 2017 dürfen somit keine zusätzlichen Gebühren für Anrufe, SMS oder das Surfen im EU-Ausland mehr berechnet werden. Dazu sagt Dr. Christian Ehler: „Das schafft endlich Kostentransparenz im Urlaub und sorgt dafür, dass Europa auch am Telefon ein Stück mehr zusammenwächst.“
Bereits ab dem 30. April 2016 dürfen die Roaming-Gebühren für SMS aus dem EU-Ausland nicht mehr als zwei Cent kosten. Der Höchstbetrag für eine Minute telefonieren und einen Megabyte Datennutzung liegt dann bei fünf Cent. Außerdem müssen Internetanbieter Nutzern, die kurz zuvor einen Vertrag für das Fest- oder Mobilfunknetz unterzeichnet haben, eine klare und verbindliche Erklärung der zu erwartenden Download- und Uploadgeschwindigkeit geben. Bei erheblichen Abweichungen zu dieser Erklärung können die Nutzer beispielsweise ihr Recht auf Beendigung des Vertrags geltend machen oder eine Entschädigung verlangen.