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Europäisches Parlament stimmt über Abfallpaket ab

Anlässlich der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments in Straßburg über das sogenannte Abfallpaket erklärte der Brandenburger CDU-Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler: „Wir müssen endlich einen neuen Weg einschlagen, Konsum und Abfall voneinander entkoppeln und unseren Abfall reduzieren.“

Im Rahmen einer Verlagerung der EU-Politik in Richtung einer Kreislaufwirtschaft hat die EU-Kommission vier Legislativvorschläge zur Einführung neuer Ziele im Bereich der Abfallentsorgung in Bezug auf Wiederverwendung, Recycling und Deponierung vorgelegt. Die Vorschläge verschärfen ebenfalls die EU-Bestimmungen zur Abfallvermeidung und Ausweitung der Erzeugerhaftung. Sie vereinheitlichen Begriffsbestimmungen, Berichtspflichten und die Berechnungsmethoden für die jeweiligen Ziele. Bis 2030 soll das Recycling oder die Vorbereitung zur Wiederverwertung von Siedlungsabfällen (von Haushalten und Kleinunternehmen) auf mindestens 70 Gewichtsprozent der erzeugten Siedlungsabfälle pro Person erhöht werden. Heute liegt der Anteil bei 44%.
„Obwohl sich die Abfallentsorgung in der EU in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert hat, wird fast ein Drittel der Siedlungsabfälle noch auf Deponien abgelagert, und weniger als die Hälfte wird recycelt oder kompostiert, wobei zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestehen. Die Verbesserung der Abfallentsorgung wird Vorteile für unsere Umwelt, das Klima, die menschliche Gesundheit und unsere Wirtschaft bieten“, so Ehler weiter.

„Die EVP-Fraktion konnte in den Abfallrahmenrichtlinien klare Definitionen durchsetzen. Das war ein wichtiger Punkt, um in jedem Mitgliedstaat die gleiche Auffassung darüber sicherzustellen, was Siedlungsabfall ist und die Daten damit vergleichbarer zu machen. Für meine Fraktion war es wesentlich, eine einzige Berechnungsmethode für Recyclingziele zu haben. Derzeit können Mitgliedstaaten von einer großen Anzahl an Möglichkeiten wählen, wie sie den anfallenden Abfall messen und wo sie die Recyclingquote messen. Dieses Schlupfloch kann nun endlich geschlossen werden. Ein weiteres wichtiges Instrument der Abfallgesetzgebung ist die Herstellerverantwortung. Der Hersteller weiß in Zukunft nun, was ihn erwartet und für was er bezahlen soll. Wir haben dazu eine sogenannte geschlossene Liste der Kosten, die der Hersteller tragen muss, verabschiedet, und keine offene Wunschliste“, so Ehler abschließend.