Das Europäische Parlament hat im Rahmen seiner heutigen Plenarsitzung in Straßburg den Verbraucherschutz für Versicherungskäufer deutlich gestärkt. Gemäß den neuen EU-Regeln zur Versicherungsvermittlung sollen sich zukünftig alle Versicherungsvertreiber bei der zuständigen Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaats registrieren müssen.
Dr. Christian Ehler (EVP/CDU): Sicher versichern – Europäisches Parlament stärkt Verbraucherrechte beim Abschluss von Versicherungen
Das Europäische Parlament hat im Rahmen seiner heutigen Plenarsitzung in Straßburg den Verbraucherschutz für Versicherungskäufer deutlich gestärkt. Gemäß den neuen EU-Regeln zur Versicherungsvermittlung sollen sich zukünftig alle Versicherungsvertreiber bei der zuständigen Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaats registrieren müssen. Diese Regelung soll nicht nur für klassische Unternehmen, wie zum Beispiel Versicherungsagenturen gelten, sondern für sämtliche Anbieter von Versicherungsdienstleistungen, wie Reisebüros oder Mietwagenverleihe. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass das Verkaufspersonal umfassend ausgebildet sein soll, um den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden Rechnung tragen zu können.
„Die Registrierungspflicht für Versicherungsvertreiber in Europa und der Einsatz von geschultem Personal ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz. Besonders beim Versicherungsabschluss im Ausland, wie beim Mieten eines Autos, ist das nützlich“, sagt Dr. Christian Ehler.
Versicherungsvertreiber werden zusätzlich für mehr Transparenz in Bezug auf Kosten und Leistungen ihrer Produkte sorgen müssen, damit der Kunde weiß, wofür er zahlt. Außerdem werden die Verkäufer zukünftig verpflichtet sein, standardisierte Informationen über die Versicherung, die vertraglichen Verpflichtungen, abgedeckte und ausgeschlossene Risiken in klarer Sprache und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dazu erklärt Dr. Christian Ehler: „Das wird es Versicherungsvertreibern in Zukunft noch schwieriger machen, eingeschränkte Haftungen und Bedingungen im Kleingedruckten zu verstecken.“ Um den Verbraucher dagegen zu schützen, dass ein Versicherungsvertreiber finanziell nicht in der Lage ist, eine Prämie oder einen Erstattungsbetrag auszuzahlen, müssen die Versicherungsvertreiber zukünftig über eine solide finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen. Diese muss stets mindestens 4% der Summe ihrer jährlichen Prämieneinnahmen, mindestens jedoch 18.750 Euro, entsprechen. „Damit ist gewährleistet, dass der Kunde am Ende wirklich auf der sicheren Seite steht“, so Ehler abschließend.