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Das Europäische Parlament hat in seiner heutigen Plenarsitzung in Straßburg über eine Entschließung abgestimmt, in der die obligatorische Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts bei bestimmten Lebensmitteln, wie Milch, Milch- und Fleischprodukten sowie für Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln verbindlich vorgesehen ist. Dazu erklärte der Brandenburger Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler (CDU): „Ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz – der Verbraucher weiß dann genau, woher sein Essen kommt.“

Dr. Christian Ehler (EVP/CDU): Produkte mit regionaler Herkunft sind Markenzeichen und Motor der Entwicklung unserer Region –- EU-Parlament stärkt die obligatorische Angabe des Ursprungslands bei bestimmten Lebensmitteln

Das Europäische Parlament hat in seiner heutigen Plenarsitzung in Straßburg über eine Entschließung abgestimmt, in der die obligatorische Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts bei bestimmten Lebensmitteln, wie Milch, Milch- und Fleischprodukten sowie für Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln verbindlich vorgesehen ist. Dazu erklärte der Brandenburger Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler (CDU): „Ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz – der Verbraucher weiß dann genau, woher sein Essen kommt.“

Die Entschließung sieht vor, dass die Anzeige des Ursprungslandes oder des Herkunftsorts verpflichtend sein soll, da der Verbraucher ansonsten in die Irre geführt wird, was das wahre Ursprungsland des Produkts angeht. Dies geschieht besonders dann, wenn das Produktetikett andeutet, dass das Essen einen anderen Herkunftsort hat, als es wirklich der Fall ist.
„Mit der zusätzlichen Aufforderung an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, zu prüfen, ob diese Vorschrift auch auf andere Erzeugnisse aus einer einzigen Zutat oder Erzeugnisse mit einer Hauptzutat ausgedehnt werden sollte, könnten perspektivisch auch Produkte mit regionaler Herkunft, wie die Spreewälder Gurke und der Spreewälder Meerrettich einbezogen werden. Die Herkunftsbezeichnung darf aber nur geführt werden, wenn das Produkt nach der anerkannten und der Eintragung zu Grunde liegenden Spezifikation hergestellt wird. Sie sind die einzigen Erzeugnisse, die in Brandenburg hergestellt werden und bereits einen europäischen Schutz unter der Schutzmarke „Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ genießen.  Das Erzeugnis muss demnach hauptsächlich aus Gurken und Meerrettich bestehen, die im Spreewald nach kontrollierten integrierten Produktionsmethoden gewachsen sind. Im Rahmen meines Besuchs des Spreewaldvereins e.V. in Lübben am 02. Mai wurde dieses Thema in Bezug auf die Spreewaldgurke thematisiert. Dieser Schritt verschafft nicht nur den Konsumenten Klarheit, sondern schützt gleichzeitig auch Traditionsprodukte und deren Bezeichnung vor Nachahmern“, so Ehler abschließend.