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Abstimmung zur zukünftigen Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Vor dem Hintergrund der Europawahl im kommenden Jahr hat sich das Europäische Parlament mit seiner zukünftigen Zusammensetzung befasst. Der sich abzeichnende Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) stellt dabei auch das EU-Parlament vor eine neue Situation.

Wenn Großbritannien am 29. März 2019 die Europäische Union verlässt, werden 73 Sitze im EU-Parlament frei werden. 46 der 73 britischen Sitze sollen in Reserve gestellt werden für mögliche künftige EU-Erweiterungen. Die verbleibenden 27 Sitze würden auf 14 EU-Länder verteilt, die derzeit leicht unterrepräsentiert sind. Im Verfassungsausschuss (AFCO) des Europäischen Parlaments hat sich nun eine Mehrheit für eine Neuverteilung von 27 Sitzen auf die EU-27 Länder ausgesprochen, wobei Deutschland leer ausgehen würde, da dessen Mandatszahl laut Lissabon-Vertrag auf 96 gedeckelt ist. Von der Neuregelung profitieren vor allem Frankreich und Spanien, die jeweils fünf zusätzliche Sitze erhalten sollen.
Nach dem Willen des Ausschusses sollen künftig 27 Plätze an Kandidaten vergeben werden, die in ganz Europa zur Wahl stehen. Derzeit können die Wähler alleinig für Kandidaten aus ihrem Land stimmen. Die Zustimmung der nationalen Regierungen zu den Forderungen des Europaparlaments ist unwahrscheinlich, da Einstimmigkeit erforderlich ist, und transnationale Listen die nationale Zuständigkeit für Wahlen untergraben würde. Hierzu erklärte der brandenburgische CDU-Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler: „Die Verteilung und anteilige Berechnung der Parlamentssitze ist von höchster politischer Bedeutung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, da sie direkte Auswirkungen auf die repräsentative Vertretung im einzigen direkt gewählten Organ der Europäischen Union hat. Es ist daher überaus wichtig, dafür zu sorgen, dass die zukünftige Zusammensetzung des Europäischen Parlaments auf gerechten, transparenten und fairen Grundsätzen beruht.“

„Im derzeitigen politischen Umfeld ist es äußerst schwierig, sich auf ein beständiges Verfahren für die Verteilung der Sitze im Parlament festzulegen, das parteiübergreifend Anklang findet. Dies gilt umso mehr, da die Änderungen nur dann greifen, wenn das Vereinigte Königreich die EU tatsächlich im März 2019 unmittelbar vor der Europawahl verlässt. Zudem ist es unabdingbar, dass die Mitgliedstaaten rechtzeitig Rechtssicherheit über die Zahl der Vertreter haben, die sie für die Wahlperiode 2019–2024 wählen“, führte Ehler weiter aus.
„Anstatt einen pseudo-europäischen Wahlkampf um die zu vergebenen Plätze zu forcieren, wäre es zu begrüßen, den Spitzenkandidaten-Prozess für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten auf der europäischen Ebene zu festigen. Im Vergleich zu den Bürgervertretern im Europaparlament hat der Kommissionspräsident keine nationalen, sondern rein europäische Interessen zu vertreten. Damit würden wir dem Ziel, die Europäische Union bürgernah zu gestalten einen großen Schritt näherkommen und gleichzeitig der Entfremdung zwischen den Abgeordneten und ihren Wählerinnen und Wählern entgegenwirken. Die Mehrheit der Staats- und Regierungschefs möchte das Spitzenkandidaten-Thema gerne deshalb wieder loswerden, weil sie den neuen Kommissionspräsidenten in Hinterzimmern unter sich auskungeln und verhindern wollen, dass dieser indirekt vom Wähler bei den Europawahlen gewählt wird“, argumentierte Ehler abschließend.