Anlässlich der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments über einen Gesetzentwurf zu Pauschalreisen äußert sich der brandenburgische Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler (CDU).
Dr. Christian Ehler: ‚Europaparlament stärkt Rechte für Urlauber!‘
Anlässlich der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments über einen Gesetzentwurf zu Pauschalreisen äußert sich der brandenburgische Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler (CDU).
„Es ist dringend nötig, dass die EU-Vorschriften endlich die neuen Gegebenheiten berücksichtigen, die durch den wachsenden Online-Reisemarkt entstanden sind, denn viele Pauschalreisen sind heutzutage nicht von den derzeit gültigen EU-Vorschriften von 1990 abgedeckt. Geht der Reiseveranstalter pleite, müssen die Urlauber die Aufwendungen für ihre Heimreise erstattet bekommen. Außerdem müssen die Veranstalter die Rückerstattung des Reisepreises anbieten, wenn nach Abschluss des Kaufvertrags der Preis deutlich erhöht oder die Flugzeiten deutlich verschoben wurden. Mit unserer heutigen Abstimmung haben wir die Rechte der Urlauber stärken können.“
Befindet sich der Reisende in Schwierigkeiten, soll der Veranstalter verpflichtet sein, ihn über Gesundheitsdienste oder konsularischen Beistand zu informieren, oder ihm bei alternativen Reisearrangements zu helfen. Bei Pauschalreisen handelt es sich um ein Angebotspaket aus verschiedenen Reiseleistungen, beispielsweise Flug, Hotel und Mietwagen. Der Verbraucher weiß dabei oft nicht, welchen Schutz er in einer bestimmten Situation erwarten kann. Deshalb hatte das Europäische Parlament gefordert, dass dem Verbraucher künftig bei Vertragsabschluss alle relevanten Informationen über die Einzelleistungen zur Verfügung stehen.
Der Reiseveranstalter soll nach Vorstellung des EU-Parlaments nun die Kosten für den verlängerten Aufenthalt übernehmen und für eine Unterkunft für höchstens fünf Nächte sorgen, die der Kategorie des ursprünglich gebuchten Hotels entspricht, wenn die Heimreise wegen „unvermeidbarer, außergewöhnlicher“ Umstände nicht möglich ist. Nur wenn der Reiseveranstalter die Unterbringung ausdrücklich nicht vornehmen kann oder will, kann der Reisende selbst buchen und erhält vom Veranstalter einen Betrag von bis zu 125 Euro pro Nacht.
„Die heutige Abstimmung schafft die Grundlage für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten nach der Europawahl im Mai. Sie ist ein erster Schritt für die Ausweitung der Rechte für Urlauber und für die umfassende Information der Verbraucher bei Vertragsabschluss“, so Ehler abschließend.