Anlässlich der heutigen Verabschiedung von zwei neuen EU-Richtlinien zu Hauptuntersuchungen für Kraftfahrzeuge und Unterwegskontrollen für Nutzfahrzeuge durch das Europäische Parlament in Straßburg erklärt der brandenburgische Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler (CDU):
Dr. Christian Ehler: Aufatmen für Autobesitzer
Prüfintervall für Hauptuntersuchungen wird beibehalten Anlässlich der heutigen Verabschiedung von zwei neuen EU-Richtlinien zu Hauptuntersuchungen für Kraftfahrzeuge und Unterwegskontrollen für Nutzfahrzeuge durch das Europäische Parlament in Straßburg erklärt der brandenburgische Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler (CDU): „Für deutsche Autofahrer ändert sich mit den heute verabschiedeten Neuerungen nichts. Europas Straßen werden sicherer gemacht, ohne dass dies zu einer Mehrbelastung für deutsche Autofahrer führt. Wir exportieren künftig unsere deutschen Sicherheitsstandards nach ganz Europa. Bei der Hauptuntersuchung werden neue EU-Standards für mehr Sicherheit sorgen. Unser deutsches Prüfintervall für die Hauptuntersuchungen (HU) von Pkw, Lkw und Motorrädern wird dabei beibehalten und es entstehen keine Zusatzkosten.“
Deutsche Autofahrer müssen damit wie bisher auch nach einem Neuwagenkauf nach drei Jahren zur HU und danach alle zwei Jahre. Zudem werden europaweit einheitliche Normen für die Ladungssicherung festgelegt, die bei den Mobilkontrollen geprüft werden. Des Weiteren werden die Anforderungen an mobile Kontrollen von LKW verschärft. Diese Unterwegskontrollen sollen künftig nach einheitlichen Standards und europaweit durchgeführt werden.
„Für Deutschland als wichtigstes europäisches Transitland bedeutet dies mehr Verkehrssicherheit. Unser erklärtes Ziel war es, dass auch andere EU-Staaten Lastwagen streng kontrollieren. Mit den neuen Regelungen wird die Suche nach abgefahrenen Reifen oder zu schwachen Bremsen zukünftig zum europaweiten Kontrollstandard gehören“, so Ehler abschließend.
Über die beiden EU-Richtlinien gibt es bereits eine Einigung mit den Mitgliedstaaten.
Die neuen Vorschriften gelten ab Frühjahr 2018.
Für eine verpflichtende HU für Motorräder, die es in Deutschland längst gibt, müssen alle EU-Staaten bis spätestens 2022 sorgen.