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Anlässlich der gestrigen Abstimmung des Europäischen Parlaments bezüglich der Richtlinie zur Wahrung von Zusatzrentenansprüchen bei EU-Umzügen äußert sich der Brandenburgische Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler (CDU).

Die Anerkennung von Zusatzrentenansprüchen bei EU-Umzügen war längst überfällig

Anlässlich der gestrigen Abstimmung des Europäischen Parlaments bezüglich der Richtlinie zur Wahrung von Zusatzrentenansprüchen bei EU-Umzügen äußert sich der Brandenburgische Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler (CDU). Quelle: Eugene Regis, European Parliament (https://www.flickr.com/photos/eregis/1434383297/in/photostream/), CC BY 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de)

„Der Gemeinsame Binnenmarkt und die damit eng verbundenen Grundfreiheiten sind wichtige Errungenschaften der Europäischen Union. Es muss daher oberstes Ziel sein solche Hemmnisse abzubauen, die Bürgerinnen und Bürger in der EU faktisch daran hindern, von diesen Grundfreiheiten Gebrauch zu machen.
Die Möglichkeit zum Erwerb von Zusatzrentenansprüchen für EU-Arbeitnehmer, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen umziehen, ist daher ein wichtiger und notwendiger Schritt!“
Das Europäische Parlament hat gestern Abend beschlossen, die nationalen Rentensysteme bei der Anerkennung von Zusatzrentenansprüchen anzugleichen.
Hintergrund ist es, durch die Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen Hindernisse abzubauen, die der Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten entgegenstehen. Die Richtlinie sieht vor, dass Zusatzrentenansprüche nach drei Jahren „unverfallbar“ werden und dem Arbeitnehmer unwiderruflich zustehen. Bisher gab es diesbezüglich in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Regelungen.
Für EU-Bürger gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten der Altersvorsorge:
der Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ansprüche aus Zusatzrenten sowie private Rentenansprüche.
Der Schutz gesetzlicher Rentenansprüche – die durch den Staat gewährt werden – ist bei Umzügen innerhalb der Europäischen Union bereits durch EU-Richtlinien sichergestellt.
Bisher gab es jedoch keinen gleichwertigen Schutz bei Zusatzrenten, wie Betriebsrenten oder Renten aus privater Altersvorsorge. Diese Lücke wurde mit der heutigen Abstimmung geschlossen.
„Nachdem die Portabilität gesetzlicher Rentenansprüche bereits beschlossen wurde, folgt nun auch die Anerkennung von Zusatzrentenansprüchen sowie privaten Renten bei Umzügen innerhalb der EU. Dies war längst überfällig und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir haben dafür gesorgt, dass auch Grenzarbeitnehmer von dieser Regelung erfasst werden. Nach einer Verhandlungszeit von über neun Jahren können nun tausende EU-Arbeitnehmer von ihrer Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen, ohne Nachteile bei Ihrem Rentenanspruch fürchten zu müssen. Dies ist ein großer Erfolg für die Mobilität im europäischen Binnenmarkt“, so Ehler abschließend.